Richtlinien für Social Media


Beispiele: Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, Snapchat, TikTok, Linked In, Pinterest


  1. Bitte übermitteln Sie Ihre persönliche(n) und geschäftliche(n) Social-Media-Seite(n) zur Überprüfung und Genehmigung an compliance@pruvithq.com. YSie müssen außerdem alle neuen oder überarbeiteten Inhalte, die sich auf die Produkte, Dienstleistungen oder die Chance von Prüvit beziehen, zur Überprüfung und Genehmigung vor der Veröffentlichung an compliance@pruvithq.com senden. Nicht genehmigte Seiten und Inhalte in sozialen Medien dürfen nicht veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall senden Sie die Inhalte lieber der Compliance-Abteilung!
  2. Sie dürfen Prüvit, Keto//OS, Pure Therapeutic Ketones oder andere geschützte Markennamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, die im Besitz von Prüvit sind, nicht im Namen/Titel/Beschreibung Ihrer Social-Media-Seiten verwenden. 
  3. Wenn Sie Ihre persönliche Seite oder Ihre Unternehmensseite nutzen, um für Ihr Prüvit-Geschäft zu werben und es aufzubauen, weisen Sie sich bitte in Ihrem „INTRO“-Abschnitt und/oder Ihrem Titelbild als „Unabhängiger Prüvit-Promoter“ aus. 
  4. Wenn Sie sich dafür entscheiden, auf Ihrer persönlichen und/oder geschäftlichen Social-Media-Seite für Ihr Prüvit-Unternehmen zu werben, respektieren Sie bitte andere und halten Sie Ihre Inhalte positiv, professionell und frei von anstößigen Inhalten und Beleidigungen. Sie werden Kunden und andere Promoter als „Freunde“ haben, und Sie müssen sich selbst und Prüvit auf professionelle und positive Weise repräsentieren.  
  5. Ein Promoter darf nur eine (1) Prüvit-Unternehmensseite in den sozialen Medien pro sozialer Plattform haben. 
  6. Sie können einen Link zu Ihrer von Prüvit replizierten Webseite auf Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Social-Media-Seite im Abschnitt „INTRO“ oder in der Werbung, die Sie auf Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Social-Media-Seite machen, veröffentlichen. 
  7. Sie können Ihre eigenen Vorher-/Nachher-Bilder sowie die Bilder anderer Personen, die Ihnen die ausdrückliche Erlaubnis* dazu erteilt haben, auf Ihrer persönlichen und/oder geschäftlichen Social-Media-Seite veröffentlichen. Die Erfahrungsberichte müssen wahrheitsgetreu und genau sein und einen detaillierten Bericht darüber enthalten, wie die Ergebnisse erzielt wurden. Erfahrungsberichte und Vorher/Nachher-Bilder, die irreführende Behauptungen über Gewichtsverlust oder medizinische oder einkommensbezogene Behauptungen enthalten, werden nicht genehmigt und dürfen nicht veröffentlicht werden. Sie müssen angeben, dass Sie ein unabhängiger Prüvit-Promoter sind, und den folgenden Haftungsausschluss beifügen: „Die auf dem Foto abgebildeten (oder im Erfahrungsbericht beschriebenen) Ergebnisse sind individuell und werden nur durch die Einhaltung eines speziellen Ernährungs- und Bewegungsprogramms in Verbindung mit den Nahrungsergänzungsmitteln von Prüvit erzielt. Die Ergebnisse sind nicht typisch.“ Dieser Haftungsausschluss muss für den Betrachter gut sichtbar, klar und deutlich sein. Prüvit empfiehlt die Verwendung einer großen, fett oder kursiv gedruckten Schrift.  
  8. Alle Bilder von Prüvit-Produkten auf Ihrer persönlichen und/oder geschäftlichen Social-Media-Seite, die von Text oder Kommentaren jeglicher Art begleitet werden, müssen vor der Veröffentlichung der Compliance-Abteilung zur Genehmigung vorgelegt werden.  
  9. Sie können Informationen über bevorstehende Prüvit-Veranstaltungen, Mixer, Schulungen und Telefonkonferenzen auf Ihrer persönlichen und/oder geschäftlichen Social-Media-Seite veröffentlichen.  
  10. Social Media „Live“-Veranstaltungen: Für den Fall, dass Sie Ihre soziale Medien „live“ nutzen, um für Ihr unabhängiges Unternehmen zu werben, müssen Sie einen Haftungsausschluss einfügen, dass Sie ein unabhängiger Promoter sind und dass die in dem Live-Posting gemachten Aussagen nicht von Prüvit überprüft wurden und Prüvit diese Aussagen nicht autorisiert hat. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel: „Die hierin enthaltenen Aussagen und Meinungen sind meine eigenen und wurden nicht von Prüvit genehmigt oder autorisiert. Sie sollten Ihren Arzt konsultieren bevor Sie eine Diät, ein Training oder ein Nahrungsergänzungsprogramm beginnen 
  11. Unbegründete, irreführende oder falsche Angaben zu Gesundheit, Medizin oder Einkommen sind streng verboten.
  12. Wenn jemand aus Ihrer Upline Sie wegen fragwürdiger Inhalte auf Ihrer Social-Media-Seite kontaktiert, sollten Sie den Inhalt sofort entfernen. Die Prüvit-Community kümmert sich um das beste Interesse von IHNEN, den Promotern, und um den „Schutz des Hauses“. Bitten Sie die Compliance-Abteilung bei Bedarf um Rat. 
  13. Ein Promoter darf keine Gelegenheiten, Produkte oder Dienste, die nicht von Prüvit stammen, über soziale Medien anbieten oder bewerben, selbst wenn das Angebot oder die Werbung separat und getrennt von seiner persönlichen und/oder geschäftlichen Prüvit-Seite in sozialen Medien erfolgt. 
  14. Sie dürfen keine Inhalte (z. B. Videos, Artikel, Podcasts), die von einem Prüvit-Promoter erstellt wurden und die nicht zuvor von Prüvit auf der offiziellen Webseite oder den offiziellen Social-Media-Kanälen von Prüvit veröffentlicht wurden, teilen oder veröffentlichen. Darüber hinaus dürfen Sie keine unautorisierten Videos oder Podcasts veröffentlichen, die während einer Prüvit-Veranstaltung aufgenommen wurden. 
  15. Sie dürfen keine Anreize für Bestellungen über Ihre persönliche oder geschäftliche Social-Media-Seite veröffentlichen oder anbieten. Dazu gehören Werbegutscheine, Produktgeschenke, Preisausschreiben oder Wettbewerbe. Sie dürfen nur offizielle Werbeflyer, die von Prüvit erstellt und angeboten werden, teilen oder veröffentlichen.  
  16. Sie dürfen für Werbe-Likes bezahlen, um für Ihr Prüvit-Geschäft zu werben. 
  17. Sie dürfen für die Möglichkeit werben, Musterpakete für fünf (5) und zehn (10) Tage zu kaufen, und diese Werbung mit Ihrem persönlichen PayPal-Konto oder einer anderen sicheren Zahlungsquelle verknüpfen. Die Bezahlung über „Facebook pay“ ist jedoch strengstens untersagt. Ein Nachweis über den Versand des Produkts mittels Sendungsverfolgung ist erforderlich. 
  18. Unter keinen Umständen darf ein Promoter Prüvit-Produkte auf Verkaufsseiten Dritter verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eBay, Amazon, Etsy, Facebook Marketplace, Sears.com, Jet.com Walmart.com, Ubuy, Bols, Groupon, Craigs List, Poshmark und Alibaba. 
  19. Ein Promoter darf alle Beiträge teilen, die direkt von den offiziellen sozialen Medien oder der Webseite von Prüvit stammen.  
  20. Wenn Sie in den sozialen Medien Zeugnisse über die von einem Prüvit-Unternehmen erzielten Einnahmen oder Gewinne veröffentlichen oder teilen, müssen Sie beachten, dass Ihre Aussagen auf Ihrer eigenen persönlichen Erfahrung beruhen und das Ergebnis Ihrer eigenen harten Arbeit und Ihres Engagements für den Verkauf der Produkte sind und möglicherweise nicht dem entsprechen, was ein typischer Promoter vernünftigerweise erreichen kann. Sie müssen außerdem eine Kopie der Offenlegungserklärung über das Einkommen von Prüvit mit allen Einkommensbehauptungen einreichen. Alle Erfahrungsberichte müssen von der Compliance-Abteilung genehmigt werden, bevor sie in den sozialen Medien veröffentlicht werden.  
  21. Die Promoter müssen den folgenden Haftungsausschluss auf allen Seiten der sozialen Medien veröffentlichen: Ich bin ein unabhängiger Prüvit-Promoter bei Prüvit Ventures, Inc. Die Meinungen und Inhalte auf dieser Seite sind meine unabhängigen Gedanken und Meinungen und wurden nicht von Prüvit Ventures genehmigt oder autorisiert.” 
  22. Es ist Ihnen untersagt, Mitteilungen, die Sie von Prüvit Ventures, Inc. erhalten haben oder die von Prüvit Ventures, Inc. erstellt wurden (einschließlich des Support-Teams, des Compliance-Teams oder anderer Mitarbeiter oder Vertreter) auf einer Social-Media-Seite oder in geschlossenen oder privaten Facebook-Gruppen zu veröffentlichen. Solche Mitteilungen gelten als streng vertraulich und sollten auch so behandelt werden. 
  23. Alle Ränge sind berechtigt, die Social-Media-Erweiterung Link Tree (oder gleichwertige Link-Sharing-Plattformen) in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien zu verwenden. Die einzigen Links, die auf einer Link-Sharing-Plattform (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Link Tree) verwendet werden dürfen, sind jedoch:  (i) Links zu von Prüvit erstellten Webseiten (z. B. Challenge, Reboot, Prüvit TV usw.); (ii) Links zur Offenlegungserklärung über das Einkommen von Prüvit; (iii) Ihre Social-Media-Links; (iv) Links zu 3-10 Tests; und (v) eine Kontaktseite, auf der potenzielle Kunden/Promoter ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer angeben können. Sie müssen sich auf jeder Link-Sharing-Plattform als „unabhängiger Promoter“ erklären. Unter keinen Umständen darf Link Tree oder eine andere Link-Sharing-Plattform verwendet werden, um E-Mail-Marketing zu betreiben.
  24. Ein Prüvit-Promoter, der gegen eine dieser Richtlinien verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen gemäß der Promotervereinbarung rechnen.

GESCHLOSSENE/PRIVATE FACEBOOK-GRUPPEN: 

  • Alle geschlossenen oder privaten Facebook-Gruppenseiten dürfen nicht mehr als einhundert (100) Mitglieder haben, es sei denn, die Gruppe hat die ausdrückliche Genehmigung der Compliance-Abteilung erhalten, diese Zahl zu überschreiten. 
  • Private Facebook-Gruppen sollten nur aus Promotern in Ihren Up- und Down-Lines bestehen. Das Einladen von Cross-Lineage-Promotern in geschlossene oder private Facebook-Gruppen ist verboten und muss vermieden werden.  
  • Alle Mitglieder müssen offiziell von dem/den Administrator(en) der Facebook-Seite hinzugefügt werden, um an der geschlossenen oder privaten Gruppe teilnehmen zu dürfen.  
  • Der/die Administrator(en) müssen jeder geschlossenen oder privaten Facebook-Gruppe einen Prüvit-Compliance-Beauftragten hinzufügen, und dieser Compliance-Beauftragte hat die Aufgabe, alle Kommentare und/oder Informationen, die darin veröffentlicht werden, zu überwachen. 
  • Administratoren, Mitglieder und Inhalte in den geschlossenen oder privaten Facebook-Gruppen müssen die Richtlinien und Verfahren von Prüvit einhalten.  
  • Personen, die mit der Gruppe verbunden sind (Administratoren/Mitglieder), dürfen auf der Facebook-Seite der geschlossenen oder privaten Gruppe nicht für Produkte anderer Unternehmen werben. 
  • Personen, die mit der Gruppe verbunden sind, dürfen sich nicht an Cross-Line-Recruiting, ungesundem Wettbewerb oder anderen unethischen Geschäftspraktiken beteiligen.  
  • Die Seite der geschlossenen oder privaten Facebook-Gruppe darf keine Angaben zu Gesundheit, Medizin oder Einkommen enthalten. 
  • Prüvit behält sich das alleinige und ausschließliche Recht vor, zu entscheiden, ob eine geschlossene oder private Facebook-Gruppe gegen die Prüvit-Richtlinien und -Verfahren verstößt.
War dieser Beitrag hilfreich?
2 von 3 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen
Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.