Diese Allgemeinen Vertragspartnerbedinungen gelten für Europa und das Vereinigte Königreich. Der für die USA geltende Artikel ist hier zu finden: US Policies & Procedures.
Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
Vorschriften / Ethische Regeln
Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen gewerblichen Vertragspartner (künftig Vertriebspartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Vertriebspartner der Pruvit Ventures Inc., Melissa, Texas 75454, USA vertreten durch den Geschäftsführer (Director) Brian Scott Underwood, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: PRUVIT) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Beim Vertrieb unserer Waren und dem Umgang mit anderen Menschen stehen die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Zusammenarbeiten miteinander und im gesamten Umfeld von Network Marketing, Partyvertrieb oder sonstigem Direktvertrieb sowie die Achtung von Recht und Moral immer im Vordergrund.
PRUVIT ist bestrebt, eine langfristige und für beide Seiten lohnende Beziehung mit seinen Vertriebspartnern und Kunden aufzubauen. Im Geiste des gegenseitigen Respekts und Verständnis verpflichtet sich PRUVIT dazu:
- Seinen Vertriebspartnern und Kunden einen prompten, professionellen und zuvorkommenden Service zu bieten.
- Produkte von höchster Qualität zu fairen und angemessenen Preisen zu liefern.
- Den Kaufpreis eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer Mitgliedschaft gemäß den Rückgaberichtlinien von PRUVIT umzutauschen oder zu erstatten.
- Bestellungen pünktlich und korrekt auszuliefern.
- Provisionen genau und rechtzeitig zu zahlen.
- Bestellungen bei Fehlern oder unangemessenen Verzögerungen zu beschleunigen.
- Neue Produkte und Programme mit dem Input und der Planung der Vertriebspartner einzuführen.
- Änderungen des Vergütungsplans oder dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in Abstimmung mit den Vertriebspartnern und/oder Kunden durchzuführen (Hinweis: Solche Änderungen treten dreißig (30) Tage nach dem Datum der Veröffentlichung durch PRUVIT in Kraft).
- Die Integrität der PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit zu unterstützen, zu schützen und zu verteidigen.
- Vertriebspartnern die Möglichkeit bieten, mit PRUVIT zu wachsen, wobei dieses Wachstum von den Grundsätzen der dienenden Führung geleitet wird.
Im Gegenzug erwartet PRUVIT, dass seine Vertriebspartner:
- Sich professionell, ehrlich und rücksichtsvoll verhalten;
- PRUVIT-Unternehmens- und PRUVIT-Produktinformationen auf korrekte und professionelle Weise präsentieren;
- Den Vergütungsplan und die Rückgabe- und Umtauschrichtlinien von PRUVIT vollständig und korrekt darstellen;
- Keine übertriebenen Einkommens- oder Produktbehauptungen stellen;
- Angemessene Anstrengungen unternehmen, um andere Vertriebspartner und Kunden in ihrer Downline zu unterstützen und zu schulen;
- Sich nicht an Crossline-Recruiting, ungesundem Wettbewerb oder unethischen Geschäftspraktiken beteiligen;
- PRUVIT-Vertriebspartner und Kunden in ihrer Downline positiv anleiten und schulen, dabei aber darauf achten, dass sie andere Downlines nicht beeinträchtigen. Daher wird Vertriebspartnern davon abgeraten, anderen Vertriebspartnern oder Kunden in einer anderen Organisation in einer anderen Linie Training anzubieten, ohne zuvor die Zustimmung des Upline-Leiters der Vertriebspartner oder Kunden einzuholen;
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Die Integrität der PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit zu unterstützen, zu schützen und zu verteidigen.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden Ethischen Regeln sowie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln im Allgemeinen
PRUVIT ist bestrebt, seinen unabhängigen Vertriebspartnern die besten Produkte und Vergütungsplan in der Branche zu bieten. Dementsprechend schätzt PRUVIT konstruktive Kritik und ermutigt zur Einreichung von schriftlichen Kommentaren an die PRUVIT Compliance-Abteilung.
Negative und herabsetzende Kommentare des Vertriebspartners über PRUVIT, seine Produkte, diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder den Vergütungsplan, die an PRUVIT oder an den Außendienst oder bei einem Treffen und/oder einer Veranstaltung von PRUVIT abgegeben werden, oder störendes Verhalten bei einem Treffen und/oder einer Veranstaltung dienen nur dazu, die Begeisterung anderer Vertriebspartner und Kunden zu dämpfen. PRUVIT Vertriebspartner dürfen PRUVIT, andere PRUVIT Vertriebspartner, PRUVIT Produkte oder Dienstleistungen, den Vergütungsplan oder alle PRUVIT Geschäftsführer, Führungskräfte oder Mitarbeiter, Produktlieferanten oder Vertreter nicht herabsetzen. Ein solches Verhalten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und kann zur Sperrung oder Kündigung des Kontos des betreffenden Vertriebspartners führen, siehe auch § 11.
PRUVIT unterstützt den folgenden allgemeinen Verhaltenskodex:
- Ein Vertriebspartner von PRUVIT muss sich gegenüber allen mit PRUVIT verbundenen Personen fair, tolerant und respektvoll verhalten, unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer Schicht oder Religion, und dadurch eine "positive Atmosphäre" der Teamarbeit, guten Moral und des Gemeinschaftssinns fördern.
- Ein Vertriebspartner muss sich bemühen, geschäftliche Streitigkeiten, einschließlich Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten mit Vertriebspartnern von Upline- und/oder Downline-Organisationen, mit Takt, Feingefühl und gutem Willen zu lösen und darauf achten, keine zusätzlichen Konflikte zu verursachen.
- PRUVIT Vertriebspartner müssen ehrlich, verantwortungsbewusst und professionell sein und sich anständig verhalten.
- PRUVIT Vertriebspartner dürfen keine abfälligen Äußerungen über PRUVIT, andere Vertriebspartner, PRUVIT-Mitarbeiter, Produktlieferanten oder -vertreter, Produkte, Dienstleistungen, Verkaufs- und Marketingkampagnen oder den Vergütungsplan abgeben.
- PRUVIT Vertriebspartner dürfen keine Äußerungen machen, die andere in unangemessener Weise beleidigen, in die Irre führen oder zu etwas nötigen.
- PRUVIT kann angemessene Maßnahmen gegen einen Vertriebspartner ergreifen, wenn es nach eigenem Ermessen feststellt, dass das Verhalten eines Vertriebspartners PRUVIT oder anderen Vertriebspartnern schadet, sie stört oder schädigt, siehe auch § 11
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
Unsere Vertriebspartner beraten ihre Vertriebspartner ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
- Die Vertriebspartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als unabhängiger Vertriebspartner von PRUVIT vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
- Auf Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
- Vertriebspartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Vertriebspartner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
- Während eines Kundenkontakts informiert der Vertriebspartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
- Alle Informationen über die Waren müssen umfassend und wahrheitsgemäß sein. Es ist dem Anbieter untersagt, irreführende Angaben oder Versprechungen in irgendeiner Form über die Waren zu machen.
- Ein Vertriebspartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von PRUVIT freigegeben worden sind.
- Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von PRUVIT autorisiert sind; diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
- Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
- Ein Vertriebspartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Vertriebspartnern machen. Weiterhin darf ein Vertriebspartner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
- Vertriebspartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
- Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
Ethische Regeln für den Umgang mit Vertriebspartnern
- Vertriebspartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Vertriebspartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
- Neue Vertriebspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
- Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von PRUVIT gemacht werden.
- Es ist Vertriebspartnern nicht gestattet, Vertriebspartner anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Vertriebspartnern nicht gestattet, andere Vertriebspartner zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von PRUVIT zu bewegen.
- Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
- Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Vertriebspartner von PRUVIT stets fair und ehrlich.
- Systematische Abwerbungen von Vertriebspartnern anderer Unternehmen werden unterlassen.
- Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den
Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen
von PRUVIT vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
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Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages zwischen Pruvit Ventures Inc., 901 Sam Rayburn Highway, Melissa, Texas 75454, USA vertreten durch den Geschäftsführer (Director) Brian Scott Underwood, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: PRUVIT) und dem unabhängigen und selbständigen Vertriebspartner.
Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
Es liegt in der Verantwortung des sponsernden Promoters, seinen Downline-Vertriebspartnern und potenziellen Kunden die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der PRUVIT-Website www.shopketo.com verfügbar sind, die Einkommenserklärung (falls zutreffend), den Vergütungsplan und alle Richtlinien für soziale Medien oder andere Richtlinien, die von Zeit zu Zeit eingeführt werden, sowie alle Änderungen daran zur Verfügung zu stellen.
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Dienstleistungspartner
Pruvit nimmt zum Teil die Unterstützung von Dienstleistern in Anspruch, um seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Vertriebspartnern sowie Kunden zu erfüllen.
In ganz Europa werden der Produktvertrieb, die allgemeine Logistik und die Buchhaltung / Rechnungsstellung für Vertriebspartner und Endkunden von Focus Ventures EU LLC, Melissa, Texas 75454, USA, übernommen. Im Vereinigten Königreich werden der Produktvertrieb, die allgemeine Logistik und die Buchhaltung / Rechnungsstellung für Vertriebspartner und Endkunden von Ketones EU LLC, Melissa, Texas 75454, USA, übernommen.
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Besondere Regelung für ITALIEN
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Der Vertriebspartner ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen als „Incaricato alle Vendite a Domicilio” („Incaricato”) zu qualifizieren, dessen Status durch die italienische Gesetzesverordnung Nr. 114/1998 [Decreto Legislativo n. 114/1998] und das Gesetz Nr. 173/2005 [Legge N. 173/2005] geregelt wird. PRUVIT kann einen Vertrags- und Erfüllungspartner einsetzen, um bestimmte regulatorische Anforderungen in Italien zu erfüllen. In diesem Fall gelten diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen für italienische Incaricati auch in Bezug auf den spezifischen Vertrags- und Erfüllungspartner. Der zuständige Vertrags- und Erfüllungspartner für Italien ist TLC24 s.r.o. Italy Branch, Via Marie Curie 17, 39100 Bolzano, Italien.
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Ferner wichtig zu wissen ist, dass es Vertriebspartnern (Incaricati) nicht gestattet ist, PRUVIT-Waren wiederzuverkaufen. Dies hat zur Folge, dass die den Weiterverkauf betreffenden Klauseln dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen auf Vertriebspartner in Italien (Incaricati) nicht anwendbar sind und in diesen Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen verwendete weitere Klauseln, die sich auf die Vermarktung oder den Vertrieb der Waren von PRUVIT beziehen, für Vertriebspartner (Incaricati) auf die bloße „Werbliche Förderung der Waren” zu reduzieren sind.
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Gegebenenfalls sind zudem weitere Besonderheiten für Vertriebspartner in Italien (Incaricati) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu beachten.
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Sowohl PRUVIT selbst als auch alle Dienstleistungspartner von PRUVIT erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- PRUVIT ist ein Unternehmen, das über ein „Social Selling Vertriebskonzept“ hochwertige Nahrungsergänzungsmittel und andere Gesundheits- und Lifestyle-Produkte (künftig: Waren) vertreibt. Der Vertriebspartner soll für PRUVIT die Waren vermitteln, so dass das Erbringen der Vermittlung der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Vertriebspartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Vertriebspartner über seine gegebenenfalls anfallende Aktivierungsgebühr und die jährliche Servicegebühr (siehe hierzu unter § 6) hinaus finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von PRUVIT abnimmt/erwirbt oder der Vertriebspartner andere Vertriebspartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. Für seine Tätigkeit erhält der Vertriebspartner eine entsprechende Vermittlungsprovision.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Vertriebspartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Vertriebspartners. Für die Anwerbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
Kein Merkmal des PRUVIT-Vergütungsplans stellt eine persönliche Kaufvoraussetzung dar, um Vertriebspartner zu werden, im Rang aufzusteigen oder anderweitig vollständig am Vergütungsplan teilzunehmen. Niemand muss zu irgendeinem Zeitpunkt ein Produkt kaufen, um als Vertriebspartner vollständig teilzunehmen. - PRUVIT stellt dem Vertriebspartner mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungs- und personalisierten Werbetools ein Online-Back-Office nebst Landingpage inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung, das es dem Vertriebspartner unter anderem ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen ebenso wie die Vertriebspartner- und Downline-Entwicklungen zu haben. Zugleich hat der Vertriebspartner die Möglichkeit, ein Starterset zu erwerben, ohne dass er hierzu verpflichtet ist.
- PRUVIT gewährt dem Vertriebspartner hiermit ein nicht ausschließliches Recht, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen:
- PRUVIT-Produkte und -Dienstleistungen zu erwerben
- PRUVIT-Produkte und -Dienstleistungen zu bewerben und zu verkaufen
- Neue Vertriebspartner und Kunden in Ländern zu werben, in denen PRUVIT derzeit oder in Zukunft berechtigt sein wird, Geschäfte zu tätigen.
- Bei der Registrierung stellt PRUVIT dem Vertriebspartner eine PRUVIT-Nutzer ID zur Verfügung. Diese Nummer wird verwendet, um Aufträge zu erteilen, Organisationen zu strukturieren und Provisionen und Boni zu verfolgen.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich), möglich.
Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach direkt oder indirekt zu registrieren. Grundsätzlich wird bei natürlichen Personen pro Haushalt / Anschrift jeweils ein Vertriebspartner - Antrag akzeptiert, es sei denn die Antragsteller weisen nach, dass sie voneinander unabhängig ihre Vertriebstätigkeit ausführen. - Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Vertriebspartner-Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber PRUVIT jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
- Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber PRUVIT jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
- Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
- Der Vertriebspartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Vertriebspartner bei PRUVIT - oder über eine Landingpage seines Sponsors - online auf dem vorgegebenen Registrierungsprozesse unter Verwendung des vorgegebenen Verifizierungsprozesses registrieren. Bei der Registrierung ist der Vertriebspartner verpflichtet, den Vertriebspartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen, elektronisch zu unterzeichnen und den Antrag sodann an PRUVIT auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Vertriebspartner für den Fall einer Online-Registrierung durch entsprechendes aktives Häkchen setzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, den Vergütungsplan und die Produktpreisliste als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
- PRUVIT behält sich das Recht vor, Vertriebspartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.
- Ein Antragsteller, der sich bei PRUVIT bewirbt, muss im Online-Anmeldeverfahren einen Sponsor angeben. Wenn der Antragsteller sich später anmeldet und einen anderen Sponsor angibt, wird PRUVIT die spätere Anmeldung nicht akzeptieren. PRUVIT behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die endgültige Entscheidung in Bezug auf Streitigkeiten über Anmeldungen von Vertriebspartnern, Sponsoren und Platzierungen zu treffen.
- Besondere Regelung für ITALIEN
- In Italien gestattet es das italienische Recht einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Absatzes § 3 (1) und einer Personengesellschaft im Sinne des Absatzes § 3 (1) nicht, sich als Incaricato zu registrieren, so dass sich in Italien nur natürliche Personen bei PRUVIT als Vertriebspartner (Incaricato) registrieren können. Der Vertriebspartner (Incaricato) ist verpflichtet, eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments an PRUVIT zu übersenden und er muss die „Anforderungen an die Ehrbarkeit“ laut Abschnitt 71 des Gesetzesdekrets Nr. 59/2010 [Decreto Legislativo n. 59/2010] erfüllen, wobei vorgenannte Pflicht während der gesamten Vertragslaufzeit also auch zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung nach Maßgabe des § 16 (1) zu erfüllen ist.
- Dem Vertriebspartner (Incaricato) steht neben dem freiwilligen vertraglichen Widerrufsrecht (siehe § 5) nach der Übersendung seines Antrages ein Sonderkündigungsrecht zu. Sofern er allerdings nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Unterzeichnung – es gilt das Datum der Unterzeichnung - (gilt bei Online-Anträgen) bzw. nach Versendung des Antrages (gilt bei Offline-Anträgen) kündigt, akzeptiert er den Vertrag und die Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als Vertragsbestandteil.
- Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3), (5) Satz 2 und (8) (a) geregelten Pflichten ist PRUVIT ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnervertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich PRUVIT für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status des Vertriebspartners als Unternehmer
- Der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Vertriebspartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von PRUVIT. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Vertriebspartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von PRUVIT und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Vertriebspartner hat seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
- Der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Vertriebspartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für PRUVIT erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. PRUVIT behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Vertriebspartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von PRUVIT werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Vertriebspartner entrichtet.
- Besondere Regeln für FRANKREICH
Vertriebspartner (als VDI-Partner nach französischem Recht) dürfen in keinem Fall die Tätigkeit eines Arbeitgebers ausüben, noch dürfen sie in einer vertraglichen Beziehung zu anderen Vertriebspartner aus ihrer Downline stehen, soweit diese Vertragsbeziehung sich auf das PRUVIT-Geschäft bezieht. Es darf keinerlei Vergütung, in welcher Form auch immer, durch einen Vertriebspartner an einen anderen Vertriebspartner gezahlt werden. - Besondere Regeln für ITALIEN
PRUVIT, bzw. der italienische Erfüllungs- und Vertragspartner, wird - soweit gesetzlich erforderlich - von den an den Vertriebspartner (Incaricati) zu zahlenden Provisionen Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern (sowie alle anderen erforderlichen Steuern oder Abgaben) abziehen und einbehalten und im Namen des Incaricato an die zuständige italienische Behörde abführen.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei PRUVIT als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt PRUVIT Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen.
Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Vertriebspartnerantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Vertriebspartner bezogenen ungeöffneten und wiederverkaufbaren Waren und sonstigen kostenpflichtigen Leistungen gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an PRUVIT zurückgeben. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Vertriebspartners zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten Waren und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt.
Ein Vertriebspartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei PRUVIT registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Vertriebspartners mindestens sechs (6) Monate zurückliegt und der widerrufende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für PRUVIT verrichtet hat.
§ 6 Aktivierungsgebühr / Nutzung des Back Offices und der Landingpage / Servicegebühr
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Der Vertriebspartner erwirbt mit der Registrierung und gegebenenfalls Zahlung der nichtverprovisionierten Aktivierungs- und Mitgliedschaftsgebühr bei PRUVIT sein PRUVIT Business Kit und weitere Werbeunterlagen, für die ersten 12 Monate ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und der Landingpage (einschließlich der zugehörigen App) für die ersten 12 Monate.
Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Back Offices und der Landingpage berechnet PRUVIT eine jährliche nichtverprovisionierte Servicegebühr.
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Die Gebühr für die Erneuerung der Mitgliedschaft wird danach jährlich fällig. Wenn ein Vertriebspartner die jährliche Verlängerungsgebühr nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Fälligkeit bezahlt, wird das Konto des Vertriebspartners gekündigt, und der Vertriebspartner verliert alle Rechte an dem Konto, der Downline-Organisation und allen damit verbundenen Provisionen und/oder Boni. Der Vertriebspartner ist sechs (6) Monate nach Kündigung des Kontos nicht berechtigt, sich erneut bei PRUVIT als Vertriebspartner anzumelden. Bei Kündigung des Kontos wird die Downline-Organisation auf den nächsten, aktiven Upline-Sponsor übertragen.
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Wenn ein Vertriebspartner die Verlängerungsgebühr nach Fälligkeit, aber innerhalb einer Nachfrist von sechzig (60) Tagen bezahlt, nimmt der Vertriebspartner den Rang und die Position wieder ein, die er unmittelbar vor dem Fälligkeitsdatum der Verlängerungsgebühr besaß. Der Zahlungsrang des Vertriebspartners wird jedoch nicht wiederhergestellt, es sei denn, der Vertriebspartner qualifiziert sich im neuen Monat für diesen Rang. Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Provisionen oder Boni für den Zeitraum von sechzig (60) Tagen, in dem die Jahresgebühr für die Erneuerung der Mitgliedschaft nicht bezahlt wurde.
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- Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und der Landingpage ist ein einfaches, auf das konkrete Back Office bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Vertriebspartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
§ 7 Pflichten des Vertriebspartners
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Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat PRUVIT Änderungen seiner Vertragsdaten umgehend zu melden. Für den Fall von Adressänderungen, werden diese in der Regel nach einer Bearbeitungszeit von 72 Stunden bei PRUVIT als geändert hinterlegt.
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Dem Vertriebspartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von PRUVIT, deren Vertriebspartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam) ebenso wie Socialmedia-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
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Besondere Werberichtlinien
- An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Vertriebspartner Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei PRUVIT machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Vertriebspartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
- Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“, Eintrittsgeld oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Vertriebspartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Waren erforderlich ist, damit ein Vertriebspartner für PRUVIT tätig werden kann. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass die Zahlung eines Eintrittsgeldes, einer Gebühr oder einer sonstigen Zahlung an PRUVIT, einem anderen Vertriebspartner oder sonstigen Dritten erforderlich ist, um Vertriebspartner bei PRUVIT werden zu können.
- Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
- Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
- Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von PRUVIT offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
- Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
- Ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Waren von PRUVIT von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
- Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikwaren soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der PRUVIT Website oder im Back Office oder sonst wo durch das Unternehmen angeboten wird. Es sollte jedem Kunden, der sich aktuell in medizinischer Behandlung befindet, empfohlen werden, sich bei seinem Arzt zu erkundigen, bevor er seine Ernährung verändert. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte, deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von PRUVIT genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von PRUVIT wieder. Außerdem dürfen die Vertriebspartner nicht suggerieren, dass PRUVIT-Produkte zur Behandlung, Vorbeugung, Diagnose oder Heilung von Krankheiten genutzt werden können. PRUVIT verbietet ferner jegliche Aussage bezüglich medizinischer Wirkung von PRUVIT-Produkten. Der Vertriebspartner darf z.B. nicht behaupten, dass die Waren von PRUVIT bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich von der PRUVIT-Compliance-Abteilung genehmigt wurden.
- Es dürfen, keine Aussagen oder Hinweise getroffen werden, die die Waren von PRUVIT direkt oder indirekt als unerlaubte Drogen oder Rauschmittel oder sonst als rauschfördernd darstellen oder beschreiben.
(3a) Besondere Regeln für ITALIENVersendet ein Vertriebspartner Werbung für eine Veranstaltung oder nutzt sie anderweitig, muss die Werbung den folgenden Wortlaut enthalten: "Es ist einem Vertriebspartner (Incaricati) als Teilnehmer eines Direktvertriebssystems untersagt, Dritte zu einer Zahlung zu überreden, indem er ihnen Vorteile als Gegenleistung dafür verspricht, dass sie Dritte zur Teilnahme am Direktvertriebssystem überreden. Lassen Sie sich auch nicht durch Behauptungen täuschen, dass ein hohes Einkommen leicht zu erzielen ist."
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Auflagen für Internet- und Drittanbieter-Websites / Soziale Medien / Posting
PRUVIT stellt seinen Vertriebspartnern geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (Pruvit stellt den Vertriebspartnern sogenannte replicated Websites zur Verfügung, auf dem der Verkauf der Waren erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellte Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten replicated Websites ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis von PRUVIT gestattet, die im freien Ermessen von PRUVIT liegt.
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Vertriebspartnern ist es untersagt, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PRUVIT eine Drittanbieter-Website zu erstellen oder zu registrieren, um für sein PRUVIT-Geschäft zu werben, zu verkaufen oder zu bewerben. Vertriebspartnern ist es untersagt, Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstnamen, Dienstleistungszeichen, Produktnamen, URLs, Werbesprüche, das PRUVIT-Logo oder den PRUVIT-Namen oder davon abgeleitete Begriffe für beliebige Zwecke zu verwenden oder zu versuchen, diese einzutragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Internet-Domainnamen (URL), Drittanbieter-Websites, E-Mail-Adressen, Webseiten oder Blogs
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Es ist PRUVIT-Vertriebspartnern und/oder Kunden nicht gestattet, auf Online-Auktions-Websites, Internet-Händler-Websites oder Online-Marktplatz-Websites (direkt oder indirekt über einen Vermittler oder andere Mittelsleute) für PRUVIT-Produkte oder -Dienstleistungen zu werben, diese zum Verkauf anzubieten oder das Anbieten zum Verkauf zu erleichtern oder die PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit anzubieten. Beispiele für solche Websites sind unter anderem eBay®, Amazon, Facebook Marketplace, Sears.com, Jet.com, Walmart.com und Etsy. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Kündigung des Kontos des Vertriebspartners bei PRUVIT fort.
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Soziale Medien können genutzt werden, um Produkte oder Dienstleistungen von PRUVIT zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. PROFILE, DIE EIN VERTRIEBSPARTNER IN EINER SOZIALEN GEMEINSCHAFT ERSTELLT, IN DER PRUVIT DISKUSSIERT ODER ERWÄHNT WIRD, MÜSSEN DEN VERTRIEBSPARTNER KLAR ALS UNABHÄNGIGEN PRUVIT-VERTRIEBSPARTNER / PROMOTER AUSWEISEN (siehe auch Absatz (8)), und wenn ein Vertriebspartner an diesen Gemeinschaften teilnimmt, müssen Vertriebspartner unangemessene Unterhaltungen, Kommentare, Bilder, Videos, Audioaufnahmen, Anwendungen oder andere nicht jugendfreie, profane, diskriminierende oder vulgäre Inhalte vermeiden. Die Entscheidung darüber, was als unangemessen gilt, liegt im alleinigen Ermessen von PRUVIT, und Vertriebspartner, die dagegen verstoßen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Die auf diesen Websites verwendeten Werbebanner und Bilder müssen aktuell sein und aus der von PRUVIT genehmigten Bibliothek, der offiziellen PRUVIT-Website oder aus offiziellen sozialen Medienkanälen stammen. Wenn ein Link angegeben wird, muss er auf die replicated Website des postenden Vertriebspartners verweisen. Vertriebspartner dürfen ihre Follower in den sozialen Medien nicht auf eine andere Website verweisen, auf der PRUVIT-Produkte im Internet verkauft werden, es sei denn, die Website wurde von PRUVIT ausdrücklich und schriftlich als Drittanbieter-Website genehmigt, auf der der Vertriebspartner PRUVIT-Produkte zum Verkauf anbieten darf.
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Anonyme Beiträge oder die Verwendung eines Pseudonyms in sozialen Medien sind verboten, und gegen Vertriebspartner, die dagegen verstoßen, werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.
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Vertriebspartner dürfen keine Blog-Spams, Spamdexing oder andere Massenwiederholungsmethoden verwenden, um Blog-Kommentare zu hinterlassen. Kommentare, die Vertriebspartner erstellen oder hinterlassen, müssen nützlich, einzigartig, relevant und spezifisch für den Blogartikel sein.
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Die Vertriebspartner müssen bei allen Beiträgen in sozialen Medien ihren vollständigen Namen angeben und sich deutlich als unabhängiger Vertriebspartner / Promoter von PRUVIT zu erkennen geben. Anonyme Beiträge oder die Verwendung eines Pseudonyms sind verboten.
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Beiträge, die falsch, irreführend oder trügerisch sind, sind verboten. Dazu gehören unter anderem falsche oder irreführende Beiträge in Bezug auf die PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit oder damit verbundene Einkünfte, die Produkte und Dienstleistungen von PRUVIT und/oder Ihre biografischen Informationen und Referenzen.
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Vertriebspartner sind persönlich für ihre Beiträge und alle anderen Online-Aktivitäten, die sich auf PRUVIT beziehen, verantwortlich. Selbst wenn ein Vertriebspartner keinen Blog oder keine Social Media-Seite besitzt oder betreibt, ist er für seine Beiträge verantwortlich, wenn er auf einer solchen Seite Beiträge veröffentlicht, die sich auf PRUVIT beziehen oder die auf PRUVIT zurückgeführt werden können. Vertriebspartner sind auch für Beiträge verantwortlich, die auf einem Blog oder einer Social-Media-Seite erscheinen, die der Vertriebspartner besitzt, betreibt oder verwaltet.
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Als Vertriebspartner von PRUVIT ist es wichtig, dass Sie sich nicht mit Personen unterhalten, die einen negativen Beitrag gegen Sie, andere Vertriebspartner oder PRUVIT verfassen. Melden Sie negative Beiträge an PRUVIT unter support@pruvithq.com. Eine Antwort auf solche negativen Beiträge heizt oft nur eine Diskussion mit jemandem an, der einen Groll hegt und sich nicht an die gleichen hohen Standards wie PRUVIT hält, und schadet daher dem Ansehen und dem guten Ruf von PRUVIT.
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Die Unterscheidung zwischen einer Social-Media-Seite und einer Website ist möglicherweise nicht eindeutig, da einige Social-Media-Seiten besonders robust sind. PRUVIT behält sich daher das alleinige und ausschließliche Recht vor, bestimmte Social-Media-Seiten als Websites Dritter einzustufen, die folglich verboten sind.
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Wenn Ihr PRUVIT-Geschäft aus irgendeinem Grund gekündigt wird, dürfen Sie den Namen PRUVIT und alle Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und sonstiges geistiges Eigentum von PRUVIT sowie alle Ableitungen dieser Marken und dieses geistigen Eigentums in Ihren Beiträgen und auf allen Social Media-Seiten, die Sie nutzen, nicht mehr verwenden. Wenn Sie in sozialen Medien posten, in denen Sie sich zuvor als unabhängiger PRUVIT Vertriebspartner identifiziert haben, müssen Sie deutlich darauf hinweisen, dass Sie nicht mehr ein unabhängiger PRUVIT Vertriebspartner sind.
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Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien für die Durchführung von Online-Geschäften kann dazu führen, dass der Vertriebspartner sein Recht verliert, PRUVIT-Produkte, -Dienstleistungen und PRUVIT-Geschäftsmöglichkeiten online zu bewerben und zu vermarkten, zusätzlich zu allen anderen disziplinarischen Maßnahmen, die gemäß den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen möglich sind.
(4a) Es ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch PRUVIT untersagt, mit mehreren Vertriebspartnern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(4b) Für den Fall, dass der Vertriebspartner die Waren von PRUVIT in anderen Internetmedien, wie sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online-Blogs oder Chatrooms (z.B.. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen PRUVIT-Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollen Namen identifizieren (anonyme oder pseudonyme Postings sind verboten) und darf zu keinem Zeitpunkt Angaben zu seinem Einkommen oder den Verdienstmöglichkeiten bei PRUVIT machen oder für eine Beschäftigung bei PRUVIT als Arbeitnehmer o.ä. werben, ebenso wie er die Social Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und keine professionellen Social Media-Geschäftsdarstellungen ohne vorherige Einwilligung erstellen darf. Vor dem Start seiner eigenen Social-Media-Präsenz bzw. seines Kanals ist der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz bzw. den Kanal PRUVIT via E-Mali an compliance@pruvithq.com zur Überprüfung zu senden. Ein Verkauf der Waren darf nur über die offizielle, replizierte Website des Vertriebspartners erfolgen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, auf seiner Social-Media-Präsenz und/oder seinem Kanal einen Link zu der replizierten Website einzubauen.(4c) Die Vertriebspartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist oder eBay Kleinanzeigen) verwenden, um die Waren und sonstigen Leistungen von PRUVIT zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen dürfen jedoch genutzt werden, damit sich der Vertriebspartner als „unabhängiger PRUVIT Promoter / Vertriebspartner“ vorstellen kann.
(4d) Die Vertriebspartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website schalten, sofern sie die von PRUVIT geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder verwenden und die vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen (insbesondere das Verbot von Gewinn- und Gesundheitserklärungen) einhalten. Alle Werbebanner müssen mit der Website des Vertriebspartners verlinkt sein.
(4e) Gesponserte Links oder Pay-per-Click (PPC)-Anzeigen sind erlaubt. Die Ziel-URL muss auf die replizierte Website des Vertriebspartners führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls auf die replizierte Website des Vertriebspartners führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte verwendet werden.
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Die Waren von PRUVIT dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerk-veranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Vertriebspartner vorgestellt (nicht verkauft) werden und nur über die replicated Website oder den offiziellen Webshop von Pruvit (www.pruvitnow.com) verkauft werden. Auf eigenen Internetseiten, anderen Verkaufsplätzen insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Waren von PRUVIT nicht verkauft werden. In anderen gesundheitsbezogenen Einzelhandelsgeschäften wie Drogerien, Apotheken, Friseursalons, Schönheits- oder Kosmetikstudios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen, vergleichbaren Praxen oder Arztpraxen ist der Verkauf der Waren von PRUVIT nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PRUVIT erlaubt.
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Die Waren dürfen von dem Vertriebspartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Zustimmung von PRUVIT auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
- Es ist dem Vertriebspartner stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Waren von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem PRUVIT Geschäft stehende Leistungen an andere Vertriebspartner von PRUVIT zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
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Der Vertriebspartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von PRUVIT handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger PRUVIT Vertriebspartner“ vorzustellen. Internet- Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängiger PRUVIT Vertriebspartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen PRUVIT und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von PRUVIT beinhalten. Dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt, im Namen von PRUVIT für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Vertriebspartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, PRUVIT gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat der Vertriebspartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.
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Besondere Regelung für ITALIEN:
Der Vertriebspartner (Incaricato) muss sich als "Unabhängiger PRUVIT / TLC24 - Incaricato" für Geschäftstätigkeiten in Italien gemäß § 7 (8) ausweisen.
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Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die Marken konkurrierender Unternehmen in negativer, abwertender oder anderweitig rechtswidriger Weise zu verwenden oder negative, abwertende oder anderweitig rechtswidrige Bewertungen zu verwenden, um Vertriebspartner anderer Unternehmen abzuwerben.
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Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktetiketten usw. (einschließlich Fotos) von PRUVIT sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PRUVIT weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder vom Vertriebspartner bearbeitet werden.
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Die Verwendung des Kennzeichens PRUVIT und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von PRUVIT sind über die Verwendung der durch PRUVIT bereit gestellten Marketingmaterialien hinaus nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. PRUVIT kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen PRUVIT und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von PRUVIT verwenden, gelöscht werden und/oder an PRUVIT übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider, nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain, werden von PRUVIT für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von PRUVIT enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von PRUVIT zu verwenden. Schließlich untersagt, ist auch die Umfüllung und/oder Umverpackung von Waren von PRUVIT.
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Ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei PRUVIT registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch PRUVIT für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegen und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für PRUVIT verrichtet hat.
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Dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über PRUVIT, deren Waren, den PRUVIT Vergütungsplan oder sonstige PRUVIT Leistungen zu antworten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an PRUVIT compliance@pruvithq.com weiterzuleiten.
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Der Vertriebspartner verpflichtet sich – soweit möglich - sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für PRUVIT verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
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Der Vertriebspartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für PRUVIT bewerben und vertreiben oder neue Vertriebspartner gewinnen, die offiziell von PRUVIT eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als PRUVIT Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
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Vertriebspartner dürfen Arbeitnehmern von PRUVIT keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen, ohne schriftliche Zustimmung von PRUVIT keine Eintrittsgelder für Veranstaltungen erheben oder auf Werbeveranstaltungen andere als die offiziellen PRUVIT Marketingmaterialien oder Merchandise-Waren anbieten.
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PRUVIT ermöglicht dem Vertriebspartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Vertriebspartner, selbst oder aber seine Familienmitglieder, andere Vertriebspartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Waren, versichert der Vertriebspartner, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Warenlieferung für geschäftliche Zwecke im Rahmen von Produktpräsentationen und Verköstigungen verbraucht wurden und höchstens 30 % an Vorratsware von der letzten Bestellung noch in seinem Lager vorrätig ist. Der Vertriebspartner muss ungeachtet steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Einhaltung vorgenannter 70 %-Regelung nachweisen zu können. Ferner darf der Vertriebspartner selbst oder durch Dritte nicht mehr Waren erwerben, als er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.
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Besondere Regelung für ITALIEN
Vertriebspartner (Incaricati) dürfen PRUVIT-Waren nur für den persönlichen Verbrauch erwerben, so dass Absatz (17) Sätze 1 - 2 hier nicht anwendbar sind, soweit sie sich auf Familienmitglieder beziehen und Absatz (17) Sätze 3 - 5 zur Gänze hier nicht anwendbar sind.
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Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die von PRUVIT gekauften Waren bei der Annahme auf Mängel zu prüfen. Stellt der Vertriebspartner Mängel an der Ware fest, muss er PRUVIT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Annahme der Ware, informieren und Fotos des mangelhaften Produkts vorlegen. PRUVIT wird den Antrag dann prüfen. Hält PRUVIT die Mängelanzeige für berechtigt, stellt PRUVIT dem Vertriebspartner ein Rücksendeetikett zur Verfügung, mit dem der Vertriebspartner die Ware in der Originalverpackung und mit Packzettel innerhalb von 30 Tagen nach der Mängelanzeige an PRUVIT zurücksenden kann. PRUVIT wird dem Vertriebspartner die mangelhaften Waren ersetzen.
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Der Vertriebspartner wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung an PRUVIT melden. PRUVIT kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der PRUVIT-Vertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist.
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Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von PRUVIT ist nicht gestattet.
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Der Vertriebspartner ist verpflichtet, PRUVIT umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und der PRUVIT Verhaltensrichtlinien sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
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Der Vertriebspartner muss die anwendbaren Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften (einschließlich des Rechts des Verbrauchers auf Erhalt spezifischer Mitteilungen und des Rechts auf Rückgabe von Produkten) einhalten, die dem Verbraucher gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen gewährt werden.
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Wenn ein Vertriebspartner einen Verkauf an einen Verbraucher tätigt, muss er ihm bei oder vor dem ersten Verkauf und jedem weiteren Verkauf eine offizielle Quittung von PRUVIT übersenden. Der Vertriebspartner muss eine gegebenenfalls bereitgestellte Quittungs-Vorlage mit seinen persönlichen Daten anpassen. Wenn der Verbraucher von seinem Recht Gebrauch macht, den Verkauf zu stornieren, muss der Vertriebspartner die in diesem Abschnitt beschriebenen Rückerstattungsverfahren befolgen.
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Der Verbraucher sollte alle unbenutzten Produkte an PRUVIT zurückgeben, und die in § 25 ausführlich beschriebenen Anweisungen befolgen.
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Ein Vertriebspartner darf Käufe nur über sein eigenes Bankkonto oder seine eigene Kredit- oder Debitkarte tätigen. Es ist verboten, dass ein Vertriebspartner anderen Vertriebspartnern sein Bankkonto oder seine eigene Kredit- oder Debitkarte für Käufe oder sonstige Zahlungen bei PRUVIT zur Verfügung stellt.
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Der Vertriebspartner muss PRUVIT-Produkte und ihre Verpackung sofort nach Erhalt auf Schäden, gebrochene Siegel, Anzeichen von Manipulationen oder andere Produktmängel überprüfen. Wenn ein Produkt fehlerhaft oder beschädigt ist, darf der Vertriebspartner das Produkt nicht verkaufen und muss den Fehler oder Schaden an PRUVIT melden. Der Vertriebspartner kann beschädigte oder anderweitig mangelhafte Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt zurückgeben und erhält eine vollständige Rückerstattung oder Ersatz.
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Der Vertriebspartner muss alle von PRUVIT erteilten Anweisungen zur ordnungsgemäßen Pflege, Lagerung und Handhabung von PRUVIT-Produkten befolgen. Darüber hinaus muss der Vertriebspartner alle PRUVIT-Produkte an einem trockenen Ort bei Raumtemperatur und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern. Der Vertriebspartner sollte außerdem regelmäßig den Lagerbestand auf Produkte überprüfen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder innerhalb von 60 Tagen abläuft, und darf solche Produkte nicht verkaufen.
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Besondere Regelung für ITALIEN:
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Dem Vertriebspartner (Incaricato) ist es untersagt, PRUVIT-Waren weiterzuverkaufen. Alle Verkäufe von Waren, einschließlich der Rechnungsstellung, werden direkt von PRUVIT oder dem jeweiligen Fulfillment-Partner innerhalb Italiens abgewickelt. PRUVIT oder der jeweilige Fulfillment-Partner erhebt die anfallende Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Kaufpreises der Waren nach den gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersätzen direkt von den Endkunden. Das oben genannte Verbot des Weiterverkaufs hat auch zur Folge, dass die Absätze (3), (5) und (6) hier nicht anwendbar sind, soweit sie sich auf den Weiterverkauf von Waren und Dienstleistungen bzw. auf den sonstigen Erwerb von Waren beziehen, die den persönlichen Bedarf übersteigen.
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Die Werbung für PRUVIT-Waren und -Dienstleistungen durch den Vertriebspartner darf nur innerhalb Italiens erfolgen.
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Besondere Regeln für FRANKREICH
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Vertriebspartner als VDI-Partner (Le Vendeur à Domicile Indépendant) nach französischem Recht dürfen Waren und Dienstleistungen von PRUVIT nur im persönlichen Kontakt, d.h. bei persönlichen Treffen, vorstellen. Das bedeutet auch, dass die Absätze (4), (5), (7) und (19) hier nicht anwendbar sind, es sei denn, sie beziehen sich auf eine Verkaufsförderung während eines persönlichen Treffens.
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Die Einkäufe von Vertriebspartnern bei PRUVIT in Frankreich sind auf 400,00 € inklusive Mehrwertsteuer pro Monat begrenzt.
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Internationales Marketing und Produktvertrieb
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Ein Vertriebspartner von PRUVIT ist nur in den Ländern zum Verkauf von PRUVIT-Produkten und -Dienstleistungen an Kunden und Vertriebspartner berechtigt, in denen PRUVIT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit berechtigt ist. Vertriebspartner von PRUVIT dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen in Ländern verkaufen, in denen PRUVIT-Produkte und/oder -Dienstleistungen keine entsprechende staatliche Genehmigung oder Zulassung erhalten haben. Nur ausgewählte PRUVIT-Produkte dürfen in bestimmten Ländern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes genehmigt oder zugelassen werden.
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Ein Vertriebspartner darf in einem nicht genehmigten Land keine Verkaufs-, Anmelde- oder Schulungsveranstaltungen durchführen, potenzielle Kunden oder Vertriebspartner anmelden oder versuchen, sie anzumelden, und auch keine anderen Aktivitäten zum Zwecke des Verkaufs von PRUVIT-Produkten und -Dienstleistungen, des Aufbaus einer Vertriebsorganisation oder der Förderung der PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit durchführen.
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- Training and Leadership
- Sponsernde Vertriebspartner sollten in ständigem Kontakt und Austausch mit den Vertriebspartnern in ihrer Downline-Organisation stehen. Beispiele für eine solche Kommunikation können unter anderem Newsletter, schriftliche Korrespondenz, persönliche Telefonate, Team-Konferenzgespräche, Voicemail, E-Mail, persönliche Treffen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und sonstiger ähnlicher Kontakt sein.
- Ein Sponsernder Vertriebspartner sollte die Vertriebspartner in seiner Downline-Organisation beobachten, um sicherzustellen, dass die Vertriebspartner in der Downline keine unangemessenen Produkt- oder Geschäftsbehauptungen aufstellen oder sich in irgendeiner Weise illegal oder unangemessen verhalten. Auf Anfrage muss ein Sponsernder Vertriebspartner PRUVIT einen dokumentierten Nachweis über die laufende Erfüllung der in diesem Abschnitt genannten Pflichten vorlegen.
- Sponsernde Vertriebspartner werden ermutigt, neue Vertriebspartner in ihrer Downline über die Produkte und Dienstleistungen von PRUVIT, effektive Verkaufstechniken, den Vergütungsplan, die Einhaltung dieser Richtlinien und Verfahren sowie über alle Richtlinien für soziale Medien oder andere von PRUVIT herausgegebene Richtlinien zu informieren und zu schulen. Die Produktvermarktung ist eine erforderliche Aktivität bei PRUVIT und muss in allen Anwerbepräsentationen hervorgehoben werden.
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Nutzung von Verkaufshilfen: Zur Förderung von PRUVIT-Produkten und der PRUVIT-Geschäftsmöglichkeit werden Vertriebspartner aufgefordert, die von PRUVIT hergestellten oder ausdrücklich genehmigten Verkaufshilfen und unterstützenden Materialien zu verwenden. Vertriebspartner dürfen von ihnen entworfene Marketingmaterialien erst dann verwenden und veröffentlichen, wenn diese Materialien von PRUVIT genehmigt wurden. Darüber hinaus stellt die Veröffentlichung von Marketingmaterialien, die gegen Gesetze oder behördliche Vorschriften verstoßen, die regeln, wie PRUVITs Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten vermarktet werden dürfen, einen Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren dar und kann zur sofortigen Kündigung des PRUVIT-Kontos des Herausgebers führen (siehe auch § 16). Derartige Verstöße können die Geschäftsmöglichkeit von PRUVIT für alle Vertriebspartner gefährden. Dementsprechend müssen Vertriebspartner alle Verkaufshilfen, Werbematerialien, Anzeigen, Websites, Schulungsunterlagen, Flyer sowie alle anderen Unterlagen vor ihrer Verwendung auf compliance@pruvithq.com per E-Mail an die Compliance-Abteilung von PRUVIT zur Genehmigung übermitteln. Erhält der Vertriebspartner keine schriftliche Genehmigung zur Verwendung des eingereichten Materials, gilt der Antrag als abgelehnt. Alle Vertriebspartner müssen den guten Ruf von PRUVIT und seinen Produkten schützen und fördern. Die Vermarktung und Förderung von PRUVIT, der PRUVIT-Geschäftsgelegenheit, des Vergütungsplans und der PRUVIT-Produkte und -Dienstleistungen muss mit dem öffentlichen Interesse in Einklang stehen und muss alle unhöflichen, trügerischen, irreführenden, unethischen oder unmoralischen Verhaltensweisen oder Praktiken vermeiden. Siehe auch Abschnitt (3) - Werberichtlinien - für weitere Einzelheiten zu diesem Absatz.
§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
- Dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen selbst wenn diese Wettbewerber sind, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
- Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des PRUVIT-Geschäfts an andere PRUVIT Vertriebspartner zu vertreiben.
- Soweit der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen auch Network Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Vertriebspartner andere als PRUVIT Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform oder in demselben Webinar, Videokonferenz oder sonstigen Telemediendiensten anbieten.
- Außerdem ist es dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt andere PRUVIT Vertriebspartner für den Vertrieb anderer, nicht von PRUVIT vertriebenen Produkte abzuwerben.
- Dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
- Besondere Regelung für ITALIEN
PRUVIT behält sich vor, Schadensersatz wegen der Verletzung der Pflichten aus den Absätzen (2) – (5) gemäß Art. 1382, Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs [Codice Civile] von dem Vertriebspartner (Incaricato) zu verlangen.
§ 9 Geheimhaltung
Der Vertriebspartner hat über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PRUVIT und über seine Struktur absolutes Stillschweigen zu bewahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von PRUVIT gehören insbesondere auch die Informationen über die Downline-Aktivitäten und -Platzierungen sowie die Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Vertriebspartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten sowie die Informationen über die Geschäftsbeziehungen von PRUVIT und den mit ihr verbundenen Unternehmen, Dienstleistungspartnern und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags mit dem Vertriebspartner fort.
§ 10 Sponsoring / Vertriebspartner-Schutz / Kein Gebietsschutz
- Der Sponsor ist die Person, die einen Vertriebspartner oder Kunden bei PRUVIT einführt, ihm hilft, seine Anmeldung abzuschließen, und diejenigen in seiner Downline unterstützt und schult.
- PRUVIT erkennt den Sponsor als den Namen an, der bei der ersten Anmeldung eines Bewerbers bei PRUVIT angegeben ist.
- Ein Antragsteller kann sich nicht bei PRUVIT als Vertriebspartner anmelden, ohne diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen persönlich zu akzeptieren und ihnen zuzustimmen.
- PRUVIT erkennt an, dass jeder neue Interessent das Recht hat, seinen eigenen Sponsor zu wählen, aber PRUVIT wird Vertriebspartnern nicht erlauben, unethische Sponsoring-Aktivitäten zu betreiben.
- Alle aktiven Vertriebspartner in gutem Verhältnis haben das Recht, andere bei PRUVIT zu sponsern und anzumelden. Bei der Durchführung von Sponsoring-Aktivitäten kommt es nicht selten vor, dass sich mehr als ein Vertriebspartner an denselben potenziellen Kunden gewandt hat. In diesem Fall sollte der neue Interessent von dem ersten Vertriebspartner gesponsert werden, der eine umfassende Einführung in die PRUVIT-Produkte oder die Geschäftsmöglichkeit gegeben hat.
- Jenem aktiven Vertriebspartner, der einen neuen Vertriebspartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von PRUVIT gewinnt, wird der neue Vertriebspartner in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans und der dort beziehungsweise gesondert geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertriebspartnerschutz, Placement Lounge), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Vertriebspartner bei PRUVIT für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich.
- Im Falle eines Streits über die Sponsorschaft behält sich PRUVIT das Recht vor, den Sponsor eines potenziellen Teilnehmers zu bestimmen, und alle derartigen Festlegungen sind endgültig.
- Stellt ein Vertriebspartner fest, dass ein Vertriebspartner in seiner Downline sich bei einem anderen Vertriebspartner angemeldet hat, hat er dreißig (30) Tage ab dem Datum, an dem sich der Vertriebspartner in seiner Downline bei einem neuen Vertriebspartner angemeldet hat, Zeit, die PRUVIT-Compliance-Abteilung zu benachrichtigen und die Rückübertragung des Vertriebspartners in seine Downline zu verlangen. Nach Ablauf der dreißig (30) Tage Kündigungsfrist entfällt das Recht, einen neuen Vertriebspartner in seine Downline zurückzufordern.
- Änderung des Sponsors oder der Platzierung für Vertriebspartner
- Änderungen/Korrekturen der Platzierung können innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden ab dem Zeitpunkt der ersten Auftragserteilung in Verbindung mit dem Konto des anfragenden Vertriebspartners beantragt werden. Solche Anpassungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung, die an die Support-Abteilung von PRUVIT gerichtet und vom persönlichen Back Office des Sponsors sowie des zu verschiebenden Vertriebspartners und in einigen Fällen des Upline-Vertriebspartners eingereicht werden muss.
- Jedoch können Korrekturen des Sponsors vorgenommen werden, wenn sie innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden ab dem Zeitpunkt der ersten Bestellung in Verbindung mit dem Konto des anfragenden Vertriebspartners an die Support-Abteilung von PRUVIT gemeldet werden. Sponsorenkorrekturen müssen im Back Office des aktuellen (ursprünglichen) Sponsors unter Angabe des Grundes für die Korrektur beantragt werden.
- Nach dem Ermessen von PRUVIT können sich Vertriebspartner, die seit mindestens zwölf (12) Monaten keine PRUVIT-Produkte oder -Dienstleistungen bestellt haben und deren Konto nicht gekündigt wurde, erneut bei PRUVIT unter einem Sponsor/Platz ihrer Wahl anmelden.
- Wenn sich ein ehemaliger Vertriebspartner erneut bei PRUVIT anmeldet, wird PRUVIT das ursprüngliche Konto des Vertriebspartners "komprimieren" (schließen) und dem Vertriebspartner eine neue PRUVIT-Nutzer ID zuweisen. In diesem Fall behält ein Vertriebspartner nicht seinen früheren Rang, seine Downline-Organisation oder seine Rechte auf Provisionen aus seinem früheren PRUVIT-Geschäft oder -Konto.
- PRUVIT behält sich das Recht vor, Fehler des Sponsors oder der Platzierung jederzeit und auf jegliche Art und Weise zu korrigieren, die PRUVIT nach eigenem Ermessen für notwendig hält.
- Organisationswechsel
- Wenn ein Vertriebspartner die Organisation innerhalb von PRUVIT wechseln möchte, muss er der PRUVIT-Compliance-Abteilung eine Mitteilung über die freiwillige Kündigung gemäß Abschnitt (6) unten zukommen lassen und sechs (6) Monate ab dem Datum, an dem PRUVIT den Erhalt der Mitteilung bestätigt, inaktiv bleiben (keine Aufträge erteilen oder sich auf einem automatischen Versand befinden), bevor er sich bei einem anderen Sponsor oder anderer Platzierung wieder anmelden kann.
- PRUVIT behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf erneute Anmeldung nach der Kündigung eines Vertriebspartners zu genehmigen oder abzulehnen. Vertriebspartner innerhalb derselben Downline-Organisation, die gleichzeitig Mitteilungen über eine freiwillige Kündigung an andere Organisationen gemäß Abschnitt 4.7 (a) übermitteln, werden als Missbrauch dieser Richtlinien betrachtet.
- Wenn die erneute Registrierung genehmigt wird, erhält der ehemalige Vertriebspartner eine neue Nutzer-ID von PRUVIT, nachdem er die Bedingungen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Pruver-Vereinbarung akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Der neu registrierte Vertriebspartner ist nicht berechtigt, seinen früheren Rang, seine Downline oder seine Rechte auf Provisionen zu behalten, die mit der früheren Nutzer-ID/dem früheren Konto des Vertriebspartners verbunden sind.
- Placement Lounge
- Wenn ein Vertriebspartner persönlich Vertriebspartner oder Kunden anmeldet, werden diese automatisch für bis zu sechs (6) Monate in der Placement Lounge des Vertriebspartners platziert, wie in dem hierzu beigefügten spezifischen Zusatz beschrieben.
- Der Vertriebspartner hat bis zu sechs (6) Monate Zeit, den neuen Vertriebspartner oder Kunden in eine offene Position in seinem Platzierungsbaum zu platzieren. Nach Ablauf von sechs (6) Monaten verfällt diese Option endgültig. Sobald ein Vertriebspartner oder Kunde in der Placement Lounge platziert wurde, kann er nicht mehr verschoben werden.
- Der Vertriebspartner kann sein Konto und die damit verbundenen PRUVIT-Geschäfte kündigen, indem er per E-Mail eine schriftliche Mitteilung an die PRUVIT-Compliance-Abteilung unter compliance@pruvithq.com sendet. Die schriftliche Mitteilung muss Folgendes enthalten:
Erklärung über die Absicht des Vertriebspartners, das Konto zu kündigen;
- Datum der Kündigung;
- Die PRUVIT-Nutzer-ID des Vertriebspartners;
- Grund für die Kündigung des Kontos; und
- Unterschrift des Vertriebspartners.
- Ein Vertriebspartner darf die freiwillige Schließung seines Kontos nicht als Möglichkeit nutzen, um sofort den Sponsor oder die Platzierung zu wechseln. Ein Vertriebspartner, der sein Konto freiwillig gekündigt hat, darf sich für sechs (6) Monate nach Eingang der schriftlichen Kündigung bei PRUVIT nicht erneut bei PRUVIT anmelden oder ein finanzielles Interesse an einem oder mehreren PRUVIT-Geschäften haben. Ein ausgeschiedener Vertriebspartner, der während dieser sechs (6) Monate Wartezeit für PRUVIT-Produkte oder -Dienstleistungen wirbt, indem er den Empfehlungscode eines anderen Vertriebspartners oder Kunden verwendet, verstößt gegen diese Bestimmung und darf sich erst sechs (6) Monate nach Beendigung eines solchen Fehlverhaltens wieder anmelden.
- PRUVIT ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Vertriebspartners aus seinem System zu löschen, wenn Sendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken "umgezogen", "verstorben", "nicht angenommen", "unbekannt" o.ä. zurückkommen und der neu geworbene Vertriebspartner oder der Sponsor die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Vertriebspartners nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen korrigiert. Wenn durch unzustellbare Werbesendungen und Pakete Kosten für PRUVIT entstehen, ist PRUVIT berechtigt, die Kosten zurückzufordern, es sei denn, die fehlerhafte Zustellung wurde nicht durch den Vertriebspartner verursacht.
- Darüber hinaus ist Crossline-Sponsoring und jeder Versuch, solches innerhalb des Unternehmens zu betreiben, verboten. Als Crossline-Sponsoring gilt die Akquisition einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die bereits Vertriebspartner von PRUVIT in einem anderen Vertriebskanal ist oder die innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag als Vertriebspartner hatte. In diesem Zusammenhang ist es auch untersagt, den Namen des Ehepartners, der Verwandtschaft, des Handelsnamens, von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder anderen Dritten zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
- Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnern, die tatsächlich das PRUVIT- Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Vertriebspartner, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren; neue Vertriebspartner und/oder Kunden bei anderen Vertriebspartnern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
- Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Gebietsschutz.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
- PRUVIT ist der Meinung, dass Integrität und Fairness unter den Vertriebspartnern herrschen sollten, damit alle die gleichen Chancen haben, ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen. Aus diesem Grund behält sich PRUVIT das Recht vor, jederzeit Disziplinarmaßnahmen zu verhängen, wenn festgestellt wird, dass ein Vertriebspartner gegen die Pruver-Vereinbarung verstoßen hat, die von PRUVIT von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung geändert werden kann.
- Folgen und Maßnahmen bei Verstößen
Zu den Disziplinarmaßnahmen können eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen gehören:- Überwachung des Verhaltens eines Vertriebspartners über einen bestimmten Zeitraum hinweg, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen;
- Alarmierung der Upline des Vertriebspartners, damit die Upline den Vertriebspartner weiter schulen und/oder proaktive Maßnahmen ergreifen kann, um die PRUVIT Community vor Cross-Recruiting, Herabsetzung, etc. zu schützen;
- Erteilung einer schriftlichen Verwarnung oder Aufforderung an den Vertriebspartner, sofortige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;
- Verhängung einer Geldstrafe (die sofort verhängt oder von künftigen Provisionszahlungen einbehalten werden kann) oder Einbehaltung von Provisionszahlungen ("Commission Hold"), bis die Angelegenheit, die zum Provisionsrückhalt geführt hat, geklärt ist oder bis PRUVIT angemessene zusätzliche Zusicherungen vom Vertriebspartner erhält, um die künftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen;
- Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen, Belohnungen oder Anerkennungen von PRUVIT oder Vertriebspartnern;
- Suspendierung des Kontos und der Position des Vertriebspartners für einen oder mehrere Zahlungszeiträume;
- Unfreiwillige Kündigung des Kontos und der Position des Vertriebspartners;
- Jede andere Maßnahme, die PRUVIT für durchführbar und angemessen hält, um die durch den Verstoß des Vertriebspartners verursachten Schäden gerecht zu beheben; oder
- Gerichtsverfahren für finanzielle und/oder gerechte Entschädigung.
- Aussetzungsverfahren
- Erster Verstoß: Beratung und erste Verwarnung. Ein erster Verstoß ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Vertriebspartner mit den Richtlinien oder dem Gesetz nicht vertraut ist. Beratung und erste Verwarnung bieten der Compliance-Abteilung die Gelegenheit, den Vertriebspartner auf die Vorschriften sowie auf den konkreten Verstoß aufmerksam zu machen und ihn zur Einhaltung der Richtlinien sowie der geltenden Gesetze zu beraten. Die Compliance-Abteilung wird auch die Erwartungen und Schritte beschreiben, die der Vertriebspartner unternehmen muss, um den Verstoß zu beheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entfernung oder Überarbeitung der nicht konformen Angabe oder die Behebung anderer Verstöße. Innerhalb von 3 Tagen nach dieser Benachrichtigung stellt die Compliance-Abteilung fest, ob das nicht konforme Material entfernt oder der andere Verstoß gegen die Richtlinien behoben wurde. Ist dies der Fall, schließt die Compliance-Abteilung das Verfahren ab. Ist dies nicht der Fall, wird die Compliance-Abteilung mit der unten beschriebenen Mitteilung über den zweiten Verstoß fortfahren.
- Zweiter Verstoß: Zweite Verwarnung und Sperrung. PRUVIT hofft zwar, dass der Vertriebspartner den Verstoß/die Verstöße umgehend korrigiert, ist sich jedoch bewusst, dass dies nicht immer der Fall ist. Die zweite schriftliche Verwarnung weist auf die Schwere der wiederholten Verstöße hin und führt zu einer Sperrung des Kontos des Vertriebspartners. Während der Sperrung verzichtet der Vertriebspartner auf alle Rechte auf Auszahlung von Boni oder Provisionen und muss ein unterschriebenes Schreiben zur Aufhebung der Sperre einreichen, in dem er den Verstoß/die Verstöße anerkennt und die Schritte beschreibt, die zur Behebung des Verstoßes/der Verstöße unternommen wurden. Sobald das Schreiben von PRUVIT akzeptiert wird, wird die Sperre aufgehoben, und der Vertriebspartner kann eine Auszahlung beantragen. Gegen den Vertriebspartner können weitere Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung verhängt werden, wenn ein Verstoß nicht behoben wird oder weitere Verstöße auftreten.
- Dritter Verstoß: Sperrung und letzte schriftliche Verwarnung. Wiederholte Verstöße gegen die Vorschriften sind äußerst problematisch und potenziell schädigend. Daher ist die wirksamste und umsichtigste Maßnahme die Sperrung des Vertriebspartners und der Verfall von Provisionen und Boni im Zusammenhang mit dem Konto des betroffenen Vertriebspartners. Das letzte schriftliche Mahnschreiben enthält eine Benachrichtigung über eine solche Sperrung, die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes/der Verstöße und einen Hinweis darauf, dass das Konto des Vertriebspartners sofort gekündigt wird, wenn der Vertriebspartner erneut gegen die Vorschriften verstößt.
- Vierter Verstoß: Kündigung. Wie oben beschrieben, wird PRUVIT versuchen, die Disziplinarmaßnahmen schrittweise anzuwenden, indem es zunächst Verwarnungen, eine letzte schriftliche Verwarnung, eine Sperrung und den Verfall von Provisionen ausspricht, bevor es zur Kündigung des PRUVIT-Kontos des Vertriebspartners kommt. PRUVIT wird den Vertriebspartner schriftlich benachrichtigen, wenn das Konto gekündigt wird.
- PRUVIT behält sich das Recht vor, je nach den Umständen der jeweiligen Situation und der Art des Verstoßes Schritte zu kombinieren oder auszulassen. Darüber hinaus kann der Vertriebspartner ohne Vorankündigung oder disziplinarische Maßnahmen gemäß den Vertragspartnerbedingungen gekündigt werden.
- Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem PRUVIT bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (9) und (10), 18 und 19 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen, außerordentlichen Kündigungsrechtes hat PRUVIT das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
- Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von PRUVIT gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Vertriebspartner zu ersetzen verpflichtet ist. Der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die PRUVIT durch eine Pflichtverletzung des Vertriebspartners entstehen, außer der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
- Der Vertriebspartner trägt die volle Verantwortung für alle seine mündlichen und schriftlichen Mitteilungen über PRUVIT-Produkte, -Dienstleistungen und den Vergütungsplan, die nicht ausdrücklich in offiziellen PRUVIT-Materialien enthalten sind. Der Vertriebspartner stellt auf erste Anforderung PRUVIT, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Produktlieferanten und Beauftragten von jeglicher Haftung frei, einschließlich Urteilen, zivilrechtlichen Strafen, Rückerstattungen, Anwalts- und Gerichtskosten, die PRUVIT aufgrund von unbefugten Darstellungen oder Handlungen des Vertriebspartners, der Verletzung einer der vertraglichen Verpflichtungen oder eines anderen Rechtsverstoßes des Vertriebspartners entstehen. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung der PRUVIT-Vereinbarung und Schließung eines PRUVIT-Kontos.
- Versicherung
PRUVIT empfiehlt Vertriebspartnern, eine Versicherung für ihr PRUVIT-Geschäft abzuschließen. Eine Hausratversicherung deckt zum Beispiel keine geschäftsbedingten Verletzungen oder den Diebstahl oder die Beschädigung von Inventar oder Geschäftsausstattung ab. Vertriebspartner sollten sich an ihren Versicherungsvertreter wenden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftseigentum und ihre Aktivitäten geschützt sind.
§ 12 Streitbeilegung
- Beschwerden gegen einen anderen Vertriebspartner
- Wenn ein PRUVIT-Vertriebspartner eine Beschwerde gegen einen anderen Vertriebspartner hat, die sich auf Praktiken oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit seinen PRUVIT-Geschäften bezieht, wird er aufgefordert, die Angelegenheit direkt mit der anderen Partei zu klären. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, muss die Angelegenheit wie nachstehend beschrieben direkt an die PRUVIT Compliance-Abteilung gemeldet werden.
- Die PRUVIT-Compliance-Abteilung ist die letzte Instanz für die Beilegung von Streitigkeiten oder Beschwerden, und ihre schriftliche Entscheidung ist für die beteiligten Vertriebspartner endgültig und verbindlich.
- PRUVIT wird sich nur bei Streitigkeiten in Bezug auf PRUVIT-Geschäftsangelegenheiten einschalten. PRUVIT wird nicht über Fragen entscheiden, die persönliche Konflikte oder unprofessionelles Verhalten von oder zwischen Vertriebspartnern außerhalb eines PRUVIT-Geschäfts betreffen. Diese Fragen gehen über den Zuständigkeitsbereich von PRUVIT hinaus und können nicht als Begründung für einen Wechsel des Sponsors oder der Platzierung oder für einen Wechsel zu einer anderen PRUVIT-Organisation herangezogen werden.
- PRUVIT prüft, vollstreckt oder vermittelt keine Vereinbarungen zwischen Vertriebspartnern und stellt auch keine Namen, Finanzmittel oder Beratung für die Einholung eines externen Rechtsbeistands zur Verfügung.
-
Verfahren für Beschwerden:
(aa) Der Vertriebspartner sollte eine schriftliche Beschwerde per E-Mail direkt an die PRUVIT-Compliance-Abteilung unter compliance@pruvithq.com senden. In der E-Mail sind die Einzelheiten des Vorfalls wie folgt darzulegen:
- Die Art des Verstoßes
- Konkrete Fakten zur Belegung des Vorwurfs
- Zeitangaben
- Anzahl der Vorkommnisse
- Beteiligte Personen
- Unterstützende Dokumentation
(bb) Nach Eingang der schriftlichen Beschwerde führt PRUVIT eine Untersuchung gemäß den folgenden Verfahren durch:
-
Die Compliance-Abteilung sendet eine Empfangsbestätigung an den beschwerdeführenden Vertriebspartner;
-
Die Compliance-Abteilung informiert den Vertriebspartner, der Gegenstand der Untersuchung ist, mündlich oder schriftlich über den Vorwurf. Wird der Vertriebspartner schriftlich benachrichtigt, hat er ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens 10 Werktage Zeit, um alle Informationen zu dem Vorfall zur Überprüfung durch PRUVIT vorzulegen.
-
Die PRUVIT-Compliance-Abteilung wird die Beschwerde gründlich untersuchen und dabei alle vorgelegten Informationen berücksichtigen, die sie für relevant hält, einschließlich Informationen aus anderen Quellen. Aufgrund der Einzigartigkeit jeder Situation wird die angemessene Abhilfemaßnahme von Fall zu Fall bestimmt, und die Dauer bis zu einer Lösung kann variieren.
- Im Laufe der Untersuchung wird die Compliance-Abteilung nur regelmäßige Meldungen über den Fortgang der Untersuchung machen. Während dieser Zeit werden keine weiteren Informationen veröffentlicht. Anrufe von Vertriebspartnern, Briefe und Bitten um "Fortschrittsberichte" während der Untersuchung werden nicht beantwortet oder zurückgeschickt.
-
Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen einem Vertriebspartner und PRUVIT
-
Der Vertriebspartner und PRUVIT (zusammen "die Parteien") sind sich darüber im Klaren, dass Streitigkeiten und Differenzen zwischen den Parteien auftreten können, und kommen daher überein, dass es in ihrem besten Interesse ist, einen unparteiischen Vermittler zu ernennen, um solche Streitigkeiten beizulegen, wenn sie entstehen. Die Vermittlung einer Streitigkeit kann es den Parteien ermöglichen, die Kosten und Unannehmlichkeiten eines Rechtsstreits vor Gericht zu vermeiden.
-
Die Parteien sollten alle Unterlagen austauschen, die für die beantragte Abhilfe relevant sind. Der Vermittler kann den Austausch von Berichten und anderen Informationen verlangen; Informationen, die eine Partei vertraulich behandeln möchte, können dem Vermittler in einer gesonderten Mitteilung übermittelt werden.
-
Der Vermittler darf kein gesetzlicher Vertreter einer Partei sein.
-
Für Vertriebspartner mit Sitz in Europa findet das Vermittlungsverfahren in München, Deutschland, an einem von den Parteien und dem Vermittler einvernehmlich festgelegten Termin statt. Die Teilnahme am Vermittlungsverfahren per Telefon ist zulässig, um Schwierigkeiten für eine Partei zu vermeiden.
-
Der Vermittler gestattet den Parteien, sich durch ihre jeweiligen Anwälte vertreten zu lassen, die befugt sind, eine Einigung zu erwirken
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Die Vermittlungssitzungen und die damit zusammenhängenden Mitteilungen sind private Verhandlungen. Aus diesem Grund dürfen nur die Parteien und ihre Rechtsvertreter an den Vermittlungssitzungen teilnehmen. Andere Personen dürfen nur mit Erlaubnis der Parteien und mit Zustimmung des Vermittlers teilnehmen.
-
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Ausgaben für das Vermittlungsverfahren, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
-
Die Parteien vereinbaren, dass die gesamte Kommunikation im Rahmen des Vermittlungsverfahrens vertraulich ist und nicht der Offenlegung unterliegt oder als Beweismittel in einem Verfahren zulässig ist, es sei denn, beide Parteien verzichten darauf oder schließen dies aus oder die Beweismittel wären ansonsten zulässig oder der Offenlegung unterworfen, wenn sie nicht im Rahmen des Vermittlungsverfahrens offengelegt oder verwendet würden.
-
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die unter dieser Mediationsklausel geltend gemacht werden, ist München, Deutschland. Die Parteien vereinbaren ferner, dass für alle Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, die im Rahmen dieser Vereinbarung der Vermittlung unterworfen werden, das Vermittlungsverfahren in Übereinstimmung mit der Mediationsordnung des "IHK-MediationsZentrums für Wirtschaftskonflikte", München, durchgeführt werden soll.
-
-
Verzicht auf Sammelklagen
Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass:
-
Auf Sammelklagen und Vertretungsklagen hiermit verzichtet wird und diese weder vor Gericht noch im Schiedsverfahren geltend gemacht werden, noch Anwendung finden; und
-
Die Parteien werden vor Gericht oder im Schiedsverfahren nur ihre eigenen, individuellen Ansprüche geltend machen und nicht versuchen, die Interessen einer anderen Person zu vertreten.
-
Das Gericht oder der Schiedsrichter ist nicht befugt, die Ansprüche verschiedener Personen in einem Verfahren zusammenzufassen oder einen Rechtsstreit oder ein Schiedsverfahren als Sammelklage zu führen.
-
Als Vertriebspartner von PRUVIT erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich keine Sammel- oder Gruppenklagen gegen PRUVIT in einem Schiedsverfahren, vor einem Gericht oder anderweitig geltend machen werde, noch werde ich mich an einer Sammel- oder Gruppenklagen in einem Schiedsverfahren, vor einem Gericht oder anderweitig beteiligen oder als Mitglied einer solchen dienen.
-
Als Vertriebspartner bin ich mir darüber im Klaren, dass dies bedeutet, dass weder ich noch PRUVIT das Recht oder die Befugnis haben, Streitigkeiten als Sammel- oder Verbandsklagen vorzubringen, anzuhören oder zu schlichten.
-
§ 13 Anpassung von Preisen und Provisionen
PRUVIT behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur vor, die von dem Vertriebspartner zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern. Die Änderung teilt PRUVIT dem Vertriebspartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Vertriebspartners geben dem Vertriebspartner das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebspartnervertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Vertriebspartners. Im Falle eines Widerspruchs ist PRUVIT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
- Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und seine Tätigkeit erhält der Vertriebspartner bei Erreichen erforderlichen Qualifikationen Provisionen und Boni, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem PRUVIT Vergütungsplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Vertriebspartner in seinem Back Office abrufen kann, und der im Back Office jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Vertriebspartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
- Ein Vertriebspartner muss aktiv sein und die Pruver-Vereinbarung sowie alle von PRUVIT herausgegebenen und umgesetzten Vorschriften und Richtlinien einhalten, um sich für Boni und Provisionen zu qualifizieren. Solange ein Vertriebspartner die hier dargelegten Bedingungen und die Pruver-Vereinbarung einhält, zahlt PRUVIT Provisionen an solche Vertriebspartner gemäß dem Vergütungsplan und dessen Änderungen.
- PRUVIT wird keine Zahlungen in irgendeiner Form an einen Vertriebspartner leisten, bevor nicht die jährliche Mitgliedschafts- und Verlängerungsgebühr des Vertriebspartners und eine ordnungsgemäß ausgefüllte elektronische Anmeldung als PRUVIT Vertriebspartner eingegangen ist, einschließlich der Zustimmung des Vertriebspartners zur Pruver-Vereinbarung.
- Provisionen, Boni, Zusatzleistungen und Leistungsstufen werden auf täglicher, monatlicher oder jährlicher Basis berechnet.
- Besondere Regelung für ITALIEN zum Zwecke der Transparenz
Die an den Vertriebspartner (Incaricati) zu zahlende Provision wird auf der Grundlage des konkreten Kaufvertrags (und hier wird der Nettoverkaufspreis als Grundlage für die Berechnung der Provision herangezogen) berechnet, der zwischen PRUVIT - bzw. dem Servicepartner / Fulfillmentpartner in Italien und dem vom Vertriebspartner (Incaricati) geworbenen Endkunden abgeschlossen, akzeptiert und erfüllt wurde.
- Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PRUVIT wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von PRUVIT gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
-
Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
-
der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
-
der Vertrag vom Kunden rechtswirksam angefochten wird,
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der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
-
PRUVIT die Annahme des Vertrages ablehnt,
-
fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Vertriebspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
-
- PRUVIT behält sich das Recht vor, den Vertriebspartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen zum Nachweis seiner Identität oder bei Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften die der handelnden Person/en durch Hochladen einer Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins im Back Office von PRUVIT vorzunehmen. Bei Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten behält sich PRUVIT zusätzlich die Vorlage einer Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vor.
- Der Vertriebspartner wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei PRUVIT geführt. Er wird unter Mitteilung seiner Steuernummer und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes PRUVIT sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
-
Besondere Regelung für ITALIEN
Artikel 3 des Gesetzes Nr. 173/2005 [Legge N. 173/2005] führt aus, dass die Tätigkeit eines Vertriebspartners (Incaricato) als auf „gelegentlicher“ Grundlage ausgeübt anzusehen ist, sofern das jährliche Einkommen, das aus dieser Tätigkeit erwächst, 5.000,00 EUR netto nicht übersteigt.
Die „gelegentliche“ Grundlage der Tätigkeit als Vertriebspartner (Incaricato) impliziert, dass sämtliche dem Vertriebspartner (Incaricato) durch PRUVIT ausgezahlten Vergütungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Sollte das jährliche Einkommen des Vertriebspartners (Incaricato) 5.000,00 EUR netto übersteigen, muss er umgehend bei der zuständigen Steuerbehörde die Ausstellung einer Umsatzsteuernummer erlangen. Sobald dem Vertriebspartner (Incaricato) eine Umsatzsteuernummer zugeteilt wurde, wird seine Tätigkeit als „gewohnheitsmäßig“ angesehen.
Der Vertriebspartner (Incaricato) verpflichtet sich dann, PRUVIT unverzüglich über die Schließung seiner Umsatzsteuerposition/ Sperrung seiner Umsatzsteuernummer zu informieren. Gleiches gilt für Änderungen in Bezug auf seine Umsatzsteuerposition/ Umsatzsteuernummer. Für den Fall der Schließung der erwähnten Umsatzsteuerposition/Sperrung der Umsatzsteuernummer führt dies automatisch zur Beendigung der Tätigkeit als Vertriebspartner (Incaricato) für PRUVIT, sofern das jährliche Einkommen den Betrag von 5.000,00 EUR netto übersteigt; und PRUVIT wird den Vertrag mit dem Vertriebspartner (Incaricato) außerordentlich kündigen. Ferner ist der Vertriebspartner (Incaricato), sofern jährliche Einkommen den Betrag von 5.000,00 EUR netto übersteigt, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen verpflichtet, sich bei der Gestione Separata I.N.P.S. [INPS-Sonderverwaltung] zu registrieren und PRUVIT die Registrierung einschließlich sämtlicher relevanter Daten mitzuteilen, wozu auch die Höhe der abzuführenden Sozialabgaben zählt.
Sofern der Vertriebspartner (Incaricato) für ein anderes Unternehmen eine „Door-to-Door-Homesales“ (Haustür-und Heimverkaufs-Tätigkeit) ausführt, ist er zur umgehenden Mitteilung der Tätigkeit einschließlich des jährlichen Bruttoeinkommens verpflichtet, sobald er über die entsprechenden Informationen verfügt.
-
- Provisionen des Vertriebspartners werden wöchentlich gutgeschrieben und am Ende des Folgemonats ausgezahlt und können, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Konto gesondert schriftlich von PRUVIT akzeptiert wurde, nur auf Konten ausgezahlt werden, die auf seinen Namen oder auf den Namen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft lauten, die mit PRUVIT in einem Vertragsverhältnis steht (in Italien: mit dem jeweiligen Fulfillment-Partner). Zahlungen auf Konten Dritter können nicht vorgenommen werden.
- Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Vetriebspartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Vertriebspartners abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Vertriebspartnerbestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch PRUVIT zu leisten sind. Auf § 16 (5) wird ausdrücklich verwiesen.
- PRUVIT ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist PRUVIT zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens PRUVIT gilt als vereinbart, dass dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
- PRUVIT ist berechtigt, Forderungen, die PRUVIT gegen den Vertriebspartner z.B. aufgrund von Produktrücksendungen, Stornierungen, Kundenwidersprüchen pp. zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen, wobei die Aufrechnung in der Regel in dem Monat der Rückbuchung aufgrund der Produktrücksendungen, Stornierungen, Kundenwidersprüchen erfolgt.
- Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
- Der Vertriebspartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände PRUVIT unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Vertriebspartner in seinem Back Office abrufen kann, und der im Back Office jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung sind PRUVIT binnen 60 Tagen ab Buchung der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.
- Die Provisionen werden unter Berücksichtigung von PRUVIT Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Vertriebspartners ausgekehrt. PRUVIT behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei PRUVIT für den Vertriebspartner geführten Geschäftskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Vertriebspartner ausgezahlt.
§ 15 Sperrung des Vertriebspartners
- Für den Fall, dass der Vertriebspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht PRUVIT die vorübergehende Sperrung des Vertriebspartners im PRUVIT System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Vertriebspartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
- Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist PRUVIT zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
- Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch PRUVIT als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich PRUVIT das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. PRUVIT behält sich insbesondere vor, den Zugang des Vertriebspartners zum Back Office und sonstigem System von PRUVIT ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 9 und 10 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von PRUVIT. Sofern es sich um eine schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlich Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
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Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann jederzeit durch eine schriftliche Kündigung per E-Mail an die PRUVIT Compliance Abteilung unter compliance@pruvithq.com. die schriftliche Kündigung muss folgendes enthalten:
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Erklärung über die Absicht des Vertriebspartners, das Konto zu kündigen;
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Datum der Kündigung;
-
Die PRUVIT-Nutzer-ID des Vertriebspartners;
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Grund für die Kündigung des Kontos; und
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Unterschrift des Vertriebspartners.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit in Satz 1 hat der Vertriebspartner die jährliche Servicegebühr im Sinne von § 6 Abs. 1 am Ende der Jahresperiode an PRUVIT zu zahlen, wobei die Gebühr am Ende der laufenden Serviceperiode, d.h. am Tag der erstmaligen Anmeldung des Vertriebspartners, vom Guthabenkonto des Vertriebspartners abgebucht wird, vorbehaltlich einer angemessenen Deckung, mit der der Vertriebspartner ausdrücklich einverstanden ist.
Zahlt der Vertriebspartner die vorgenannte Gebühr nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der Servicegebühr und/oder ist keine Abbuchung vom Guthabenkonto möglich, wird der Vertrag zu diesem Zeitpunkt von PRUVIT ohne weitere Mitteilung gekündigt.
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Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertriebspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch PRUVIT liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der ein Vertriebspartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (9) und (10), 18 oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist PRUVIT ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
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Besondere Regelung für ITALIEN
PRUVIT und/oder der italienische Dienstleister / Fulfillment-Partner hat außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Vertriebspartner (Incaricato), wenn der Vertriebspartner (Incaricato) nicht mehr im Besitz der "Ehrbarkeits"-Anforderungen gemäß Art. 71 des Decreto Legislativo Nr. 59/2010 [Decreto Legislativo n. 59/2010] genannten Anforderungen an die "Ehrenhaftigkeit" nicht mehr erfüllt, oder im Falle der Schließung der Umsatzsteuerposition/Sperrung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Abschnitt 14, Absatz (5) (a).
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- PRUVIT hat ferner das Recht, den Vertrag des Vertriebspartners außerordentlich zu kündigen, sofern der Vertriebspartner nicht spätestens 6 Monate nach Registrierung die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) vorgenommen hat. PRUVIT wird jedoch 15 Tage vor Löschung des Accounts den Vertriebspartner per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in dessen Back Office die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass der Vertriebspartner die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 15 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.
- Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 6 Monaten möglich. Für den Fall der Beendigung des Vertrages durch Übertragung der Struktur nach Maßgabe des § 18 (2) ist keine Registrierung unter der früheren Struktur/Organisation mehr möglich. Ein Vertriebspartner darf eine freiwillige Kontokündigung nicht als Möglichkeit nutzen, um sofort den Sponsor oder die Platzierung zu wechseln. Ein Vertriebspartner, der seinen Account freiwillig gekündigt hat, darf sich 6 Monate lang nach Erhalt der schriftlichen Kündigung durch PRUVIT nicht erneut bei PRUVIT anmelden oder ein finanzielles Interesse an einem PRUVIT-Unternehmen haben. Ein gekündigter Vertriebspartner, der während dieser 6 Monate Wartezeit für Produkte oder Dienstleistungen von PRUVIT wirbt, indem er den Empfehlungscode eines anderen Vertriebspartners oder Kunden verwendet, verstößt gegen diese Bestimmung und darf sich erst sechs (6) Monate nach Einstellung eines solchen Verstoßes wieder anmelden.
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Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Vertriebspartner kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Nach der freiwilligen oder unfreiwilligen Beendigung des PRUVIT-Kontos eines Vertriebspartners:
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Hat dieser Vertriebspartner kein Recht, Titel, Anspruch oder Interesse an Provisionen oder Boni, einschließlich PRUVIT-Punkte, aus den Verkäufen, die von der ehemaligen Organisation des Vertriebspartners generiert wurden, oder an anderen Zahlungen im Zusammenhang mit dem gekündigten Konto des Vertriebspartners
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Verzichtet er wirksam auf alle Ansprüche auf Eigentumsrechte oder Interessen an der ehemaligen Downline-Organisation und dem Konto des Vertriebspartners.
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Erhält er nur die Provisionen und Boni für die letzte volle Zahlungsperiode, in der der Vertriebspartner vor der Kündigung aktiv war, abzüglich der Beträge, die während einer Untersuchung vor einer unfreiwilligen Kündigung einbehalten wurden.
Dies gilt nicht für zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt hiervon unberührt. Außerdem hat der Vertriebspartner bei Beendigung des Vertrags keinen Anspruch auf einen Handelsvertreterausgleich oder Ähnliches, da der Vertriebspartner kein Handelsvertreter ist.
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- Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern Sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer des Vertriebspartners enthalten.
- Falls ein Vertriebspartner gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von PRUVIT beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Vertriebspartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Vertriebspartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von PRUVIT, so wird er soweit und wenn möglich als normaler Endkunde geführt.
- Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Aktivierungs- oder Servicegebühr, außer der Vertriebspartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund wirksam außerordentlich gekündigt.
§ 17 Datenschutzpflichten des Vertriebspartners
Es ist dem Vertriebspartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte / Tod des Vertriebspartners
- PRUVIT kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
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Um die Integrität der hierarchischen Struktur zu wahren, ist es notwendig, dass PRUVIT die Übertragung, Abtretung oder den Verkauf des PRUVIT-Kontos eines Vertriebspartners und der damit verbundenen Geschäfte einschränkt.
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Ein Vertriebspartner darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von PRUVIT, die nicht grundlos verweigert werden darf, seine Rechte verkaufen, abtreten oder übertragen oder sein Konto oder seine Position als Vertriebspartner delegieren. Alle Parteien, die an einer in diesem Abschnitt beschriebenen Transaktion beteiligt sind, müssen in gutem Verhältnis zu PRUVIT stehen, um für einen vorgeschlagenen Verkauf, eine Abtretung oder eine Übertragung in Frage zu kommen. Jeder Verkaufs-, Abtretungs- oder Übertragungsversuch ohne die Zustimmung von PRUVIT kann nach dem Ermessen von PRUVIT für ungültig erklärt werden.
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Jeder genehmigte Käufer/Abtretungsempfänger/Übernehmer übernimmt zum Zeitpunkt des Verkaufs die Position des Vertriebspartners mit dem aktuellen qualifizierten Titel, jedoch mit dem aktuellen Zahlungsrang, und erwirbt die Downline-Organisation des Vertriebspartners.
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Um den Verkauf, die Übertragung oder die Abtretung einer PRUVIT-Position zu beantragen, muss ein Vertriebspartner ein "Formular zum Verkauf/zur Übertragung einer Position" ("Sale/Transfer of Positzion Form") bei der PRUVIT-Support-Abteilung anfordern und bei der PRUVIT-Compliance-Abteilung die folgenden Unterlagen einreichen:
(aa) ein vollständig und korrekt ausgefülltes, datiertes PRUVIT Formular zum Verkauf/zur Übertragung einer Position;
(bb) eine vollständig ausgeführte, datierte und notariell beglaubigte Vereinbarung zwischen dem Vertriebspartner und dem vorgesehenen Käufer/Abtretungsempfänger/Übernehmer
(cc) alle zusätzlichen, von PRUVIT angeforderten Unterlagen.
- Alle Schulden, die eine an der geplanten Transaktion beteiligte Partei bei PRUVIT hat, müssen vor der Genehmigung eines Verkaufs, einer Übertragung oder Abtretung vollständig beglichen werden.
- Ein Vertriebspartner, der seine Position bei PRUVIT verkauft, überträgt oder abtritt, ist für sechs (6) volle Kalendermonate nach dem Datum des Verkaufs, der Übertragung oder der Abtretung nicht berechtigt, sich erneut als Vertriebspartner bei PRUVIT anzumelden, es sei denn, diese Vertragspartnerbedingungen gestatten ausdrücklich etwas anderes.
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Bis zu einer Scheidung oder Auflösung eines Unternehmens müssen die Parteien eine der folgenden Betriebsformen wählen:
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Eine der Parteien kann mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei(en) das PRUVIT-Geschäft betreiben, wobei der abtretende Ehegatte, Aktionär, Partner, Mitglied oder Treuhänder ("abtretende Partei") PRUVIT ermächtigt, direkt und ausschließlich mit der nicht abtretenden Partei zu handeln.
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Die Parteien können das PRUVIT-Geschäft weiterhin "wie gehabt" gemeinsam betreiben. Alle von PRUVIT gezahlten Vergütungen gehen an die Person(en) oder das Unternehmen, die als Vertriebspartner auf dem Konto angegeben sind, und der Vertriebspartner stellt PRUVIT von allen Ansprüchen anderer Parteien in Bezug auf das PRUVIT-Geschäft und das Konto sowie alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen frei.
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PRUVIT erkennt nur eine Downline-Organisation an und wird nur eine Provisionsüberweisung pro PRUVIT-Konto pro Provisionszyklus vornehmen. Unter keinen Umständen wird die Downline einer Organisation geteilt, noch wird PRUVIT Provisionen und/oder Boni aufteilen.
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Wenn eine abtretende Partei schriftlich alle Rechte an dem ursprünglichen PRUVIT-Geschäft und dem Konto vollständig aufgegeben hat, kann sich die abtretende Partei unmittelbar danach erneut bei dem Sponsor und der Platzierung ihrer Wahl anmelden. In solchen Fällen hat die abtretende Partei jedoch keine Rechte an Vertriebspartnern oder aktiven Kunden aus der ehemaligen Organisation und darf diese auch nicht anwerben; sie muss ein neues Geschäft in der gleichen Weise wie jeder andere neue PRUVIT-Vertriebspartner aufbauen. Ein Vertriebspartner in der ehemaligen Downline-Organisation der abtretenden Partei, der in die neue Organisation der abtretenden Partei oder in eine andere Organisation wechseln möchte, muss diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen einhalten.
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Der Vertriebspartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Vertriebspartners. Der Vertriebspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden.
(a) Wenn ein PRUVIT-Unternehmen testamentarisch oder auf andere Weise übertragen wird, erwirbt der Nachfolger das Recht, alle Boni und Provisionen der Vertriebsorganisation des verstorbenen Vertriebspartners zu kassieren. Der Nachfolger muss:
(aa) Alle Bedingungen der Pruver-Vereinbarung annehmen und ihnen zustimmen;
(bb) Die Bedingungen und Vorschriften der Pruver-Vereinbarung einhalten; und
(cc) Alle Qualifikationen für den letzten Rang erfüllen, den der ehemalige Vertriebspartner erreicht hat.Alle Boni und/oder Provisionen, die gemäß diesem Abschnitt übertragen werden, werden in einer einzigen Überweisung an den Nachfolger ausgezahlt. Der Nachfolger muss PRUVIT eine Meldeadresse mitteilen, an die alle Boni und Provisionen ausgezahlt werden sollen. Die Zahlungen basieren auf der aktuellen Leistung in der Position, nicht auf dem höchsten erreichten Rang oder Volumen.
(b) Geeignete rechtliche Unterlagen müssen der PRUVIT-Compliance-Abteilung vorgelegt werden. Abteilung eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Versetzung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Um die eine testamentarische Übertragung eines PRUVIT-Unternehmens zu bewirken, muss der Nachfolger der PRUVIT-Compliance-Abteilung Folgendes vorlegen:(aa) eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde; und
(bb) Eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments oder eine andere geeignete rechtliche Dokumentation, die das Recht des Nachfolgers auf das PRUVIT Unternehmen.(c) Um eine Übertragung des PRUVIT-Geschäfts aufgrund von Geschäftsunfähigkeit abzuschließen, muss der Nachfolger der PRUVIT-Compliance-Abteilung die folgenden Unterlagen vorlegen:
(aa) Eine notariell beglaubigte Kopie der Bestellung als Treuhänder;
(bb) Eine notariell beglaubigte Kopie der Treuhandurkunde oder eine andere geeignete rechtlichen Dokumentation, die das Recht des Treuhänders zur Verwaltung das PRUVIT-Geschäft zu verwalten; und
(cc) Die gesamte Pruver-Vereinbarung, der der Treuhänder schriftlich zugestimmt hat. -
Wenn der Nachfolger bereits ein Vertriebspartner ist, erlaubt PRUVIT diesem Vertriebspartner, seine eigene Position sowie die geerbte Position bis zu sechs (6) Monate lang aktiv zu halten. Nach Ablauf der sechs (6) Monate muss der Vertriebspartner entweder die bestehende Position oder die geerbte Position komprimiert (falls zutreffend), verkauft oder anderweitig übertragen haben.
- Wenn der Nachfolger die PRUVIT-Position beenden möchte, muss er eine notariell beglaubigte Erklärung einreichen, in der er den Wunsch zur Beendigung der Position äußert, zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Sterbeurkunde, der Ernennung zum Treuhänder und/oder anderen geeigneten rechtlichen Dokumenten.
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Auf schriftlichen Antrag kann PRUVIT einen einmonatigen (1) Trauerfallverzicht gewähren und eine Auszahlung in Höhe des letzten bezahlten Ranges vornehmen.
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Für den Fall, dass ein Vertriebspartner seine Tätigkeit in Zukunft unter einem anderen Namen, über eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Partnerschaft oder aus einer anderen Formation heraus ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei PRUVIT nach freiem Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung/Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierter Vertriebspartner seine Gesellschaft intern beendet, gilt dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Vertriebspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies PRUVIT durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei PRUVIT behält sich PRUVIT das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Vertriebspartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
- Der Vertriebspartner gewährt PRUVIT unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Vertriebspartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Vertriebspartner durch Übermittlung des Vertriebspartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
- Es ist dem Vertriebspartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von PRUVIT gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein Vertriebspartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PRUVIT keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von PRUVIT Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
§ 21 Datenschutzbestimmungen
- Nachfolgend sind die Datenschutzbestimmungen für Vertriebspartner von PRUVIT zu finden. Verantwortliche Stelle im Sinne des EU Datenschutzrechts ist:
Pruvit Ventures Inc.
c/o TLC24 s.r.o.
Krakovská 583/9
110 00 Praha
Czech Republic
e-mail: datacompliance@pruvithq.com
Unser Datenschutzbeauftragter ist:
Rolf van Atten
Krakovská 583/9
110 00 Praha
Czech Republic
e-mail: datacompliance@pruvithq.com
- Wir verpflichten uns als die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Stelle, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und diese vertraulich zu behandeln. Die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
- Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Verarbeitung nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Daten, die wir aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung verarbeiten, speichern wir solange, bis Sie die Einwilligung widerrufen. Daten, die wir zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen verarbeiten, speichern wir solange, wie das Vertragsverhältnis besteht und ggf. darüber hinaus, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen uns dazu verpflichten. Daten, die wir aufgrund unserer berechtigten Interessen verarbeiten, speichern wir solange, wie Ihr Interesse an einer Löschung der Daten nicht überwiegt.
- Für den Abschluss eines Vertrages als Vertriebspartner benötigen wir folgende personenbezogene Daten von Ihnen:
Anrede, Name, Vorname, Anschrift, ggf. Firma, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Bank- und Überweisungsdaten. Diese Informationen sind zur Begründung und Durchführung des Vertrages als Vertriebspartner erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Überdies ist PRUVIT im Rahmen des „Know-Your-Customer“-Verfahrens (KYC) zu Zwecken der Geldwäscheprävention gesetzlich dazu verpflichtet, zukünftige Vertriebspartner vor Abschluss eines Vertriebspartner-Vertrags im Rahmen einer Legitimationsprüfung (sog. „KYC-Prüfung“) zu identifizieren. Im Rahmen der Prüfung werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Anrede, Vorname, Name. Anschrift, Nationalität, Geburtsort, Geburtsdatum. Grundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO. - Als Vertriebspartner verfügen Sie über einen Zugang zum Back Office. In diesem Back Office erhalten Sie eine Übersicht der Bestellungen, die durch Sie veranlasst wurden. Hierzu werden Ihnen folgende Informationen über die Personen angezeigt, die Sie zur Bestellung veranlasst haben:
Status (Kunde/Vertriebspartner), Name, Vorname, E-Mail, Netto-Warenwert der Bestellungen des vorigen Monats, Anzahl der Teammitglieder, Zeitpunkt der letzten Online-Aktivität. Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit von Provisionsansprüchen erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Darüber hinaus können Sie im Back Office eine Teamübersicht sehen. Dort erhalten Sie Informationen zu den von Ihnen geworbenen unabhängigen Vertriebspartnern in Ihrer Downline. Hierzu werden Ihnen folgende Informationen angezeigt:
Status (Kunde/Vertriebspartner), Nachnamen, Vorname, Netto-Warenwert der Bestellungen des vorigen Monats, Anzahl der Teammitglieder, Zeitpunkt der letzten Online-Aktivität. Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit der Provisionsansprüche erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. - Zur Abwicklung der Provisionszahlungen benötigen wir folgende Daten:
Anrede, Name, Vorname, Anschrift, Bankdaten. Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit der Provisionsansprüche erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. - Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur insoweit an Dritte weiter, als dies zur Vertragsdurchführung oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Wir bedienen uns zudem externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) für die Durchführung des Vertrages. Mit den Dienstleistern wurden separate Auftragsdatenverarbeitungsverträge geschlossen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Im Übrigen sind Dritte, die keine Auftragsverarbeiter von PRUVIT sind, selbst als eigene Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts verpflichtet, die Daten der Vertriebspartner nach Maßgabe der DSGVO und anderen geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
- Zur Berechnung der Differenzprovision der unabhängigen Vertriebspartner aus Ihrer Up-Line werden die oben aufgeführten Informationen zu Ihren Bestellungen sowie Ihrer Teamübersicht auch den Vertriebspartnern angezeigt, in deren Down-Line Sie stehen. Hierzu erhalten die Vertriebspartner aus Ihrer Up-Line folgende Informationen:
Status (Kunde/Vertriebspartner), Name, Vorname, E-Mail, Netto-Warenwert der Bestellungen des vorigen Monats, Anzahl der Teammitglieder, Zeitpunkt der letzten Online-Aktivität. Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit der Differenzprovision Ihrer Up-Line erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. - Zur Ausführung der Lieferung werden Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Vertriebspartners an Versandunternehmen zur Ausführung der Lieferung weitergeleitet.
- Zur Zahlungsabwicklung werden die Zahlungsdaten des Vertriebspartners, nämlich Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, IBAN, BIC an Kreditinstitute oder Zahlungsintermediäre weitergeleitet.
- Zur Abwicklung unserer Buchhaltung geben wir personenbezogene Daten, nämlich Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Vertriebspartner im Zusammenhang mit Kundenbestellungen sowie Provisionsabrechnungen, an unseren externen Buchhaltungsdienstleister weiter.
- Die Datenübermittlung an die unter 7 b) – d) genannten Dienstleister erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen als Vertriebspartner, sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO.
- Zur Berechnung der Differenzprovision der unabhängigen Vertriebspartner aus Ihrer Up-Line werden die oben aufgeführten Informationen zu Ihren Bestellungen sowie Ihrer Teamübersicht auch den Vertriebspartnern angezeigt, in deren Down-Line Sie stehen. Hierzu erhalten die Vertriebspartner aus Ihrer Up-Line folgende Informationen:
- PRUVIT ist aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, die Adress- und Zahlungsdaten der Vertriebspartner für die Dauer von bis zu zehn Jahren zu speichern. Allerdings nimmt PRUVIT nach zwei Jahren eine Einschränkung der Verarbeitung vor, d. h. die Daten des Vertriebspartners werden nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt. Rechtsgrundlage für diese Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO. Darüber hinaus werden mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, die Daten des Vertriebspartners gelöscht..
Der Vertriebspartner hat als Betroffener das Recht auf
- Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten
- Berichtigung oder Löschung seiner Daten
- Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Widerruf seiner ggf. erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
- Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde;
Eine Liste aller Aufsichtsbehörden findet sich hier:
https://ec.europa.eu/justice/article-29/structure/data-protection-authorities/index_en.htm
Zur Geltendmachung seiner Rechte kann der Vertriebspartner sich jederzeit an PRUVIT (siehe Anschrift am Anfang der Datenschutzerklärung) oder den Datenschutzbeauftragten von PRUVIT wenden. - Die vollständigen Datenschutzbestimmungen von PRUVIT befinden sich ebenfalls auf der PRUVIT-Website.
§ 22 Haftungsausschluss
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet PRUVIT lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch PRUVIT, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch PRUVIT, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
- Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet PRUVIT nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von PRUVIT, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
- Bei PRUVIT gesicherte Inhalte des Vertriebspartners sind für PRUVIT fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigen geltenden Rechts.
- Der Vertriebspartner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er die alleinige Verantwortung für alle Bußgelder und Verbindlichkeiten trägt, die sich aus dem Verstoß des Vertriebspartners gegen geltende Gesetze, Vorschriften und/oder Verordnungen ergeben.
§ 23 Einbeziehung des Vergütungsplans und anderer Unternehmensdokumente / "Pruver Agreement"
- Der PRUVIT-Vergütungsplan sowie die Produktpreisliste, die Social-Media-Richtlinien und die darin enthaltenen Vorschriften sowie weitere veröffentlichte Unternehmensdokumente sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnervertrags, zusammenfassend auch "Pruver Agreement" genannt. Der Vertriebspartner hat diese Vorschriften stets in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
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Der Vertriebspartner muss sich an die Bedingungen des PRUVIT-Vergütungsplans halten.
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Ein Vertriebspartner darf die PRUVIT-Geschäftsgelegenheit nicht durch ein anderes System, Programm oder eine andere Marketingmethode oder in Kombination mit einem solchen System, Programm oder einer solchen Methode anbieten, die nicht ausdrücklich in der offiziellen PRUVIT-Literatur beschrieben sind.
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Ein Vertriebspartner darf von einem aktuellen oder potenziellen Vertriebspartner nicht verlangen oder ihn dazu ermutigen, sich in einer Weise an PRUVIT zu beteiligen, die von dem in der offiziellen PRUVIT-Literatur dargelegten Vergütungsplan abweicht.
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Ein Vertriebspartner darf von einem aktuellen oder potenziellen Vertriebspartner nicht verlangen oder ihn dazu ermutigen, als Bedingung für die Teilnahme am PRUVIT-Vergütungsplan einen Kauf bei einer Person oder einer anderen Einrichtung zu tätigen oder eine Zahlung an diese zu leisten.
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Mit der Übersendung des Antrags auf Abschluss einer Vertriebspartnerschaft an PRUVIT versichert der Vertriebspartner gleichzeitig, dass er die gesamte "Pruver Agreement", einschließlich des PRUVIT-Vergütungsplans und der Produktpreisliste, zur Kenntnis genommen hat und diese als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 24 Verjährungsfrist
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen sechs (6) Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
§ 25 Rückerstattungsrichtlinien / Rücktrittsrecht
Je nach dem Rechtsverhältnis zu PRUVIT gelten eine oder mehrere der folgenden Rückerstattungsrichtlinien.
Vertriebspartner mit Einzelhandelsverkäufen an Privatkunden mit Wohnsitz innerhalb der EU müssen in Bezug auf solche Verkaufsaktivitäten die Widerrufsbelehrung gemäß § 25 (1) einhalten.
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PRUVIT Privatkunden mit Wohnsitz in der EU
Widerrufsrecht / Stornierungs- & Erstattungsrichtlinie für Verbraucher bei einem Vertrag, bei dem die Ware in einer einheitlichen Sendung geliefert wird:
(aa) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht zum Transportunternehmen gehört, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie den PRUVIT-Kundendienst unter support@pruvithq.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
(bb) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, muss PRUVIT Ihnen alle Zahlungen, die sie vom Endkunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von PRUVIT angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei PRUVIT eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet PRUVIT dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. PRUVIT kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt worden sind.
(cc) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie PRUVIT über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an PRUVIT über diese Adresse zurückzusenden:
Pruvit Returns
Radial Netherlands B.V.
Cardiffweg 8
9744 VA GRONINGENDie Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
(dd) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
(ee) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(ff) Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Verträge:
(aaa) Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
(bbb) Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(ccc) Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Computersoftware in versiegelter Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(ddd) Digitale, nicht-physische Onlineprodukte.
(gg) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte das folgende Musterformular aus und senden Sie es an:
PRUVIT Ventures Inc.
c/o LaCore Logistics Netherlands
De Rietlanden 8
9828 PX
Oostwold, Netherlands
support@pruvithq.comHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den den Kauf der folgenden Waren
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Bestellt am (*) / erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur im Falle einer Mitteilung in Papierform)
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Datum
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen
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PRUVIT Privat-/Endkunden Zufriedenheitsgarantie
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Wenn ein Privatkunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt des gekauften PRUVIT-Produkts aus irgendeinem Grund nicht mit dem Produkt zufrieden ist, kann er sich an support@pruvithq.com wenden, um den unbenutzten Teil des Produkts gegen volle Rückerstattung des Kaufbetrags abzüglich der angefallenen Versand- und Bearbeitungskosten zurückzugeben.
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Nach dreißig (30) Tagen, aber nicht länger als neunzig (90) Tage nach Erhalt des gekauften Produkts, kann ein Produkt nur zurückgegeben werden, wenn es sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befindet. Der Kunde kann sich an support@pruvithq.com wenden, um das wiederverkaufsfähige Produkt gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich der in diesem Zeitraum angefallenen Versand- und Bearbeitungskosten, zurückzusenden. Da PRUVIT die Qualität von PRUVIT-Produkten, die von Nicht-Vertriebspartnern an Kunden verkauft werden, nicht garantieren kann, gilt die Rückerstattungsrichtlinie von PRUVIT nicht für Produkte, die Kunden von anderen Personen als einem Vertriebspartner oder PRUVIT direkt kaufen oder die über nicht autorisierte Kanäle erworben werden.
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PRUVIT-Vertriebspartner
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Wenn ein Vertriebspartner innerhalb der ersten dreißig (30) Tage nach Erhalt des gekauften PRUVIT-Produkts mit dem Produkt nicht zufrieden ist, kann er sich an support@pruvithq.com wenden, um den unbenutzten Teil des Produkts gegen eine vollständige Rückerstattung abzüglich der Versand- und Bearbeitungskosten zurückzugeben. Eine solche Rückgabe kann zu einer sechs (6) monatigen Sperrung des Kontos des Vertriebspartners führen.
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Wenn ein Vertriebspartner nach dreißig (30) Tagen, jedoch nicht länger als neunzig (90) Tage, mit den PRUVIT-Produkten nicht zufrieden ist oder sie nicht verkaufen kann, kann er alle wiederverkaufbaren Produkte gegen eine Rückerstattung von siebzig Prozent (70%) des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben. Die im Zusammenhang mit der Rückgabe angefallenen Versand- und Bearbeitungskosten werden nicht erstattet.
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Wenn ein Vertriebspartner ein Produkt erhält, das beschädigt oder anderweitig defekt ist, kann er das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt gegen eine vollständige Rückerstattung oder ein Ersatzprodukt zurückgeben.
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Ordnungsgemäß zurückgegebene Produkte, die ganz oder teilweise mit PRUVIT-Punkte gekauft wurden, werden dem Kundenkonto entsprechend anteilig mit PRUVI-Punkte zurückerstattet. PRUVI-Punkte sind nicht gegen Bargeld einlösbar.
Kündigende Vertriebspartner: Wenn ein kündigender Vertriebspartner Produkte gekauft hat, gewährt PRUVIT eine Rückerstattung oder Gutschrift für alle vom kündigenden Vertriebspartner gekauften Produkte, vorausgesetzt, dass: (i) das Produkt in wiederverkaufsfähigem Zustand ist; (ii) das wiederverkaufsfähige Produkt innerhalb von zwanzig (20) Tagen ab dem Datum der Kündigung an PRUVIT zurückgegeben wird. Für Rückerstattungen wird eine Bearbeitungsgebühr von zehn Prozent (10%) erhoben. Die Versandkosten werden nicht erstattet. -
Probleme mit dem Versand: Wenn ein Vertriebspartner nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem gemeldeten voraussichtlichen Lieferdatum des Produkts support@pruvithq.com über ein Problem mit dem Erhalt der Bestellung des Vertriebspartners informiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, nicht erhaltenes Produkt, unsachgemäße Versiegelung, Beschädigung des Behälters, Qualität des internen Produkts und/oder Erhalt eines falschen Produkts, werden keine Rückerstattungen oder Umtausch gewährt.
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Alle Käufe werden in U.S.-Dollar berechnet und erstattet. Alle Rücksendungen, Rückerstattungen und Umtäusche werden ebenfalls in US-Dollar erstattet oder umgetauscht. PRUVIT ist nicht verantwortlich für schwankende Wechselkurse.
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Rückgabeprozess für Kundenzufriedenheitsgarantie im Einzelhandel und Vertriebspartner:
Alle Rücksendungen gemäß (2) und (3) oben in diesem Absatz müssen nach den folgenden Anweisungen erfolgen:-
Beantragen einer Warenrücksendegenehmigung ("RMA"), indem Sie sich an support@pruvithq.com wenden und einen Rücksendeantrag stellen.
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Schicken Sie die Artikel an die Adresse, die der PRUVIT Kundendienst bei Erhalt Ihrer RMA angegeben hat.
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Legen Sie eine Kopie des Kaufbelegs oder der Rechnung zusammen mit den zurückgesandten Produkten oder Dienstleistungen vor. Diese Rechnung muss auf die RMA verweisen und den Grund für die Rücksendung enthalten.
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Senden Sie das Produkt in der Originalverpackung des Herstellers genauso zurück, wie es geliefert wurde.
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Alle Rücksendungen müssen frankiert an PRUVIT geschickt werden, da PRUVIT keine unfreien Pakete akzeptiert. PRUVIT empfiehlt den Versand von zurückgesandten Produkten per UPS oder FedEx, welche auch Informationen zur Sendungsverfolgung und Versicherung bieten, da das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Versandprozesses des zurückgesandten Produkts ausschließlich vom Kunden oder dem Vertriebspartner getragen wird. Wenn das zurückgesendete Produkt nicht an der in der RMA angegebenen Adresse eingeht, ist der Verbraucher oder der Vertriebspartner dafür verantwortlich, die Sendung des Produkts zu verfolgen, wobei bis Wareneingang keine Gutschrift erfolgt.
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Die Rücksendung von Produkten im Wert von 500 US $ oder mehr, zusammen mit einem Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines (1) Kalenderjahres durch einen Vertriebspartner kann einen Grund für eine Kündigung darstellen.
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§ 26 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- Es gilt das Recht des Sitzes von PRUVIT unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertriebspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sofern der Vertriebspartner Kaufmann, eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von PRUVIT.
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Produkte aus dem Geschäfts-/Dienstleistungsverkehr mit PRUVIT ist der Sitz von PRUVIT, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 27 Schlussbestimmungen
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Da sich die Gesetze auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie das Geschäftsumfeld regelmäßig ändern, behält sich PRUVIT das Recht vor, die "Pruver Agreement" sowie die "PRUVIT-Produktpreisliste" und/oder den Vergütungsplan (als Anhang beigefügt und durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen) nach eigenem und freiem Ermessen zu ändern. Solche Änderungen werden in den offiziellen PRUVIT-Materialien, auf der Website von PRUVIT, in den sozialen Medien und/oder in den Back Offices der Vertriebspartner bekannt gegeben.
Jede Änderung der Vereinbarung wird dreißig (30) Tage nach ihrer Bekanntgabe auf einem der folgenden Wege wirksam:
(aa) Veröffentlichung auf der offiziellen PRUVIT-Website;
(bb) Elektronische Post (E-Mail); oder
(ccc) Alle PRUVIT-Kommunikationskanäle oder Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook, Instagram, Twitter und/oder PRUVIT App).
Änderungen der Pruver Agreement sind nicht rückwirkend gültig.
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Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist PRUVIT berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Vertriebspartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. PRUVIT ist verpflichtet, den Vertriebspartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen
- Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der englischen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die englische Version als vorrangig.
- Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 30. Juni 2023 Ver. 2.8
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